Berechnung Wertminderung Kfz

Hallo,
nach einem Kfz-Unfall, der von mir unverschuldet war, forderte ich von der gegnerischen Versicherung Wertminderung.
Mir wurden nun 250 € zugesprochen, jedoch habe ich keine Ahnung, ob das so korrekt berechnet wurde. Mir kommt es nämlich schon ein bißchen wenig vor.
Wie kann ich das rausfinden?
Bei meinem Fahrzeuge handelt es sich um einen VW Passat 1,8T (0603/346), Baujahr 1998, mit 84.000km Laufleistung.

Danke für Hilfe.

Joachim

Hi,

meist werden bei neueren PKW 10% des Unfallschadens als Wertminderung angesetzt.

Gruß,
Micha

Hallo Joachim,
es kommt auch darauf an, wie hoch der ursprüngliche Schaden war. Beispiel: Die Stoßstange war beschädigt und wird komplett gewechselt. Daraus entsteht bei einem Fahrzeug Jahrgang 1998 keinerlei Anspruch auf Wertminderung.

Andreas