Berechnung Wertminderung n. Ruhmkopf-Sahm

Guten Tag!

Folgende Frage: Nach einem Autounfall macht der Geschädigte Wertminderung geltend, da es sich um ein recht neues Fahrzeug handelt. Für die Berechnung des merkantilen Minderwerts wird die berechnungsmethode nach Ruhmkopf-Sahm herangezogen. Berechnungsfaktoren hierbei sind der Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten. Wichtig sind hierbei das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten. Die Tabelle, wonach sich gemäß diesem Verhältnis der Minderwert ermittelt, beginnt mit einer Spanne von 10% bis 30%. Was ist jedoch, wenn die Reparaturkosten 9% der Wiederbeschaffungskosten belaufen? Gibt es dann keine Wertminderung?

Gruß
Seth

Hi,

es gibt 2 „anerkannte“ Berechnungsmethoden, nämlich einerseits Ruhkopf-Sahm, andererseits Halbgewachs.
Letztlich ist aber die individuelle Betrachtung entscheidend, und bei einem fast neuwertigen Fzh führt ein ernstzunehmender Lackschaden bereits immer zu einer WM.

Grüße, M