Berechnung Wohnfläche Raumhöhe zwisch. 1,05+0,85 m

Hallo, ich wohne in einem alten Fachwerkhaus im Dachgeschoss zur Miete. Dort gibt es einen Raum, bei dem ich nicht weiß, wie ich ihn zwecks Nachprüfung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche vermessen soll.

Dieser „Raum“ beginnt auf ca. 80 cm Höhe und ist von dort ausgehend ca. 108 cm hoch. Der Zugang zu diesem „Raum“ ist duch Stützbalken so eng, dass da eigentlich nur ein Kind reinkrabbeln kann oder ein Erwachsener liegend, kriechend. Durch den Raum verlaufen weitere drei Deckenbalken, die die Raumhöhe ca. alle 90 cm auf 85 cm verringern.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen.

Der Raum ist insgesamt 9 m² groß, daher ist es für mich wichtig, ob ich ihn zu meiner Wohnfläche dazuzählen kann und muss. Mein Vermieter hat diesen Raum voll berechnet und bezieht die Fläche auch in die Ermittlung der Nebenkosten mit ein. Da die Raumhöhe aber nicht durchgängig über einem Meter ist, bin ich am zweifeln ob das zulässig ist -.

Die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften habe ich bereits alle durchsucht, finde aber für diesen spezielen Fall keine Antwort.

Vielleicht kann mir ja jemand hier helfen! DANKE

Hallo,

meine Eintragung bei wer weiss was ist schon so lange her, ich bin nicht mehr ganz auf dem Stand.

Aber deine Frage lässt sich bestimmt mit dem Stichwort WohnflächenberechnungsVO lösen.

Soweit ich mich erinnere, wird die Fläche unter 1 m Höhe nicht berechnet, die Fläche zwischen 1 und 2 m Höhe zur Hälfte, die Fläche über 2 m ganz.

Wie da mit durchlaufenden Trägern geht, weiß ich nicht, aber ich denke, sie bestimmen die nutzbare Höhe. Sonst rennt man sich ja den Kopf an.

Gruß,

A. Müller