Hallo zusammen,
mal angenommen, in einem Arbeitsvertrag wird bzgl. des zusätzlichen Urlaubsgeldes (über „normales“ Monatsgehalt hinaus) vereinbart: „Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen“ - wo stehen dann diese gesetzlichen Bedingungen?
Die bisherige Internet-Recherche ergabe nur, „kann vereinbart werden bezogen auf Tarif oder Betriebsvereinbarungen“, aber keine Gesetzesgrundlage?
Weiß jemand mehr? Wie gesagt, es geht nicht um das Urlaubsentgelt, sondern um Zusatzahlungen bei Festangestellten Vollzeitkräften mit fixem Monatsgehalt.
Vielen Dank für Hilfe,
Grüße
Alex