Berechnungsdatum Haus bei Scheidung

Wo ist im Gesetzt festgelegt (BGB oder ähnlich) welches Berechnungsdatum, Notar oder Grundbucheintrag beim Zugewinn von Haus und Grund maßgebend bei einer Scheidung ist?

gruß
karl

sorry, bin kein Jurist
Wo ist im Gesetzt festgelegt (BGB oder ähnlich) welches
Berechnungsdatum, Notar oder Grundbucheintrag beim Zugewinn
von Haus und Grund maßgebend bei einer Scheidung ist?

gruß
karl

leider keine ahnung

Sorry,ich kann keineAntwort hierzu geben.
Viel Glück.

Guten Tag,

es geht um die Ermittlung des sgn. „Entwertes“ als Grundlage für die Auseinandersetzung und Aufteilung des Vermögens.

Der Endwert ist regelmäßig der Verkehrswert einer Immobilie zum Stichtag des Datums der Zustellung des Antrags auf Ehescheidung. Bei einer Beendigung des Güterstands durch den Tod eines Ehegatten gilt der Todeszeitpunkt als Stichtag. Wenn der Tod erst nach Zustellung des Antrags auf Ehescheidung eintritt, dann ist das Datum der Zustellung des Antrags auf Ehescheidung als Stichtag für die Ermittlung des Endwerts der Immobilie anzusetzen.
Für den Fall, dass es sich bei einer Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft des BGB handelt, müssen Wertsteigerungen der Vermögenswerte ausgeglichen werden. Der Zugewinn ist in allen Fällen, außer im Todesfall, der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das hochgerechnete Anfangsvermögen übersteigt. Das Endvermögen ist das Vermögen, daß einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehörte.
Der Kaufkraftschwund (die Wertveränderung durch die Inflation) stellt keinen Zugewinn dar. Deshalb muß der Anfangswert durch Indexierung mit dem Verbraucherpreisindex VPI an die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des Endwerts hochgerechnet werden. Sofern die zu bewertende Immobilie mit einem Nießbrauchrecht oder einem Wohnungsrecht belastet ist, darf diese Belastung bei der Ermittlung der Anfangs- und Endwerte nicht wertmindernd berücksichtigt werden.

Wie du siehst, kann das nur unter Hinzuziehung eines Notars geklärt werden. Da für die Scheidung sowieso ein Anwalt einzuschalten ist, suchst du dir einen Familienrechtler, der in Gemeinschaft mit einem Notar seine Kanzzlei betreibt. Dann kann die Sache mit dem Haus v o r dem eigentlichen Scheidungsverfahren mit der Ehefrau in einer notariellen Vereinbarung endgültig geregelt werden. Dies mindert den Streitwert im Scheidungsverfahren und hilft Kosten zu sparen.

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich bei mir.

Rechtsberatung darf hier im Forum nicht geleistet werden, wie du weisst. Deshalb musst du zum Anwalt.

Tricksereien kannst du besser unterlassen, denn beim Geld bedeutet dies nur weiteren Ärger.

Alles Gute!

Steve-HH

Hallo,

Ihre Frage ist bei mir als nicht beantwortet angezeigt, aber ich denke, dass ich Ihnen geantwortet habe. Sollte mir das durchgerutscht sein? Wenn ja, dann tut es mir leid.

LG Katja