Wo ist im Gesetzt festgelegt (BGB oder ähnlich) welches Berechnungsdatum, Notar oder Grundbucheintrag beim Zugewinn von Haus und Grund maßgebend bei einer Scheidung ist?
gruß
karl
Wo ist im Gesetzt festgelegt (BGB oder ähnlich) welches Berechnungsdatum, Notar oder Grundbucheintrag beim Zugewinn von Haus und Grund maßgebend bei einer Scheidung ist?
gruß
karl
Wo ist im Gesetzt festgelegt (BGB oder ähnlich) welches
Berechnungsdatum, Notar oder Grundbucheintrag beim Zugewinn
von Haus und Grund maßgebend bei einer Scheidung ist?
Ohne Jurist zu sein würde ich sagen, dass es das Datum des wirtschaftliche Überganges ist, das hoffentlich im Kaufvertrag vermerkt ist.