Berechnungsfrage - Arbeitslosengeld 2 + Unterhalt

Guten Tag,
meine situation: ich beziehe seit kurzem alg2 und bekomme im sommer ein kind.
der vater des kindes kommt für es auf, d.h. zahlt unterhalt (aber keinen festen betrag!) bzw da wir ja ein paar sind teilen wir uns in alle kosten und dann bekomme ich ja noch das kindergeld (und elterngeld).
und genau deswegen - weil es finanziell abgesichert ist wollte ich mein kind dann gerne aus dem ganzen alg2 kram raus lassen und auch nichts für es beantragen.
ich weiß das im normalfall das kindergeld und der unterhalt als einkommen des kindes zählen und somit eh angerechnet werden würden, also kann ich es ja auch gleich sein lassen.

eben rief ich bei der arge an und fragte nach und die dame meinte das das kind automatisch zur bedarfsgemeinschaft(also zu mir - vater wohnt woanders)gezählt wird und man sein kind da gar nicht raus halten kann. super…
ich muß also das einkommen des kindes mit angeben.
also das kindergeld und ?? und was??
denn ich bekomme vom vater ja keinen festen betrag weil wir uns ja wie gesagt in alles rein teilen was das einkaufen ect. für das kind betrifft.
muß ich bei der arge überhaupt angeben das ich geld vom vater bekomme wenn es kein betrag ist den er mir fest in die hand gibt sondern sich das auf einkäufe und anschaffungen beschränkt?
rechnen die automatisch mit dem betrag der dem kind beim einkommen des vaters zustehen würde weil der vater mir ja bekannt ist und angegeben wird oder kann ich sagen „stop, so ist es nicht, ich bekomme weniger von ihm als diesen unterhaltbetrag“?

von pro familia wurde mir damals gesagt, angenommen es gäbe keinen vater und ich würde dann unterhalt vom staat bekommen, da hätte ich ja auch die wahl diesen zu beantragen (weil es den unterhalt ja nur für so und soviel jahre im leben des kindes bis es 18 ist gibt und man den auch nicht unbedingt von geburt an sondern auch zb 2,3 jahre später benatragen kann) oder es eben sein zu lassen und wenn ich es nicht tue dann kann ich da ja auch nichts angeben.

also nochmal in „kurz“: ich will nichts bei der arge beantragen, meine sorge besteht darin das ich MEIN geld in vollem umfang weiter bekomme (die regelleistung alg 2 + miete). ich hab mal in der düsseldorfer tabelle nachgeschaut, bei seinem einkommen würde dem kind 317euro unterhalt zustehen + das kindergeld, da das insgesammt mehr ist als dem kind alg2 zustehen würde innerhalb der bedarfsgemeinschaft (es würde 215€ von der age bekommen), ziehen die dann das „mehr“ von MEINEM geld ab obwohl ich soviel unterhalt gar nicht vom vater bekomme?? oh gott, es is so verwirrend.
oder kann ich einfach in den antrag schreiben das ich eben nur dieses kindergeld als einkommen fürs kind nachweisen kann?

ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen…

Sorry, kenn mich mit ALG II überhaupt nicht aus!
Ich weiß aber dass es Leute gibt die alle Tricks kennen.

oh
du wurdest mir hier nur als „ansprechpartner“ angezeigt, deswegen hab ich die frage an dich gerichtet. ok, danke trotzdem, ich versuchs weiter!

Hallo gutefee1985,
ich kann Dir leider nicht viel helfen, nur in soweit, dass du nicht drum rum kommst das Kind mit all seinen „Einnahmen“ anzugeben.
Möglicherweise kann auch die Arge eine Verdienstbescheinigung des Vaters verlangen, um den richtigen Unterhalt zu errechnen für dich und das Kind!
Ich habe auch mal ALG2 beantragt, die Antwort hat ewig gedauert, dann habe ich Widerspruch eingelegt und die
Antwort darauf kam nach - Achtung ! - 1 1/2 Jahren !!!
Also, ganz egal was Du beantragst - mach es rechtzeitig, sonst stehst Du irgendwann am Monatsende mal ohne Geld da, weil die Beamten etwas länger brauchen!
Viel Erfolg