Hallo,
wenn ich einen Honorarvertrag mit einem Architekten nach HOAI ausgehandelt habe, dann ist dieser Vertrag ja erst einmal auf Grundlage der Kosten aus der Kostenschätzung.
Jetzt stellt sich mir immer wieder mal die Frage: In der Schlußabrechnung dann, werden dann für die Abrechnung die Kosten aus der exakten Kostenberechnung genommen? Also die tatsächlich angefallenen Kosten?
Ich finde da immer wieder wiedersprüchliche Angaben dazu.
Gruß
dgu