Berechnungsgrundlage bei Nachzahlung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe da eine Frage zum Thema Nachzahlung und wie konkret sich das verhält.
Nehmen wir an man hat bis zum 31.01.09 bei einer Firma gearbeitet und einen Gehaltsstreifen bekommen. Im Nachhinein (ca. 3 Monate später) mussten aber noch Überstunden aus November 2008 gezahlt werden. Hierfür wäre ja dann nur noch eine Abrechnung mit Steuerkarte 2009 möglich.
Nun meine Frage: Darf die Nachzahlung auf das (bereits abgeschlossene) Steuerbrutto aus Januar 2009 draufgeschlagen werden oder müsste es nicht normalerweise eine Extraabrechnung (nur für die Überstunden) geben?
Hintergrund: Das Netto für die alleinigen Überstunden wäre ja deutlich höher als würde man das Netto aus dem Gesamtbrutto bekommen.

Hoffe auf ein paar Infos.

Herzlichst dm

Hallo,

Hintergrund: Das Netto für die alleinigen Überstunden wäre ja
deutlich höher als würde man das Netto aus dem Gesamtbrutto
bekommen.

Das Problem taucht immer auf, wenn z.B. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld u.ä. gezahlt werden.
Deshalb macht dann eine Einkommensteuererklärung und erhält eventuell zuviel gezahlte Steuern zurück…

Beatrix