Berechnungsgrundlage der Afa

Hallo,

wenn man heute ein Haus kauft, dass vor 1945 gebaut worden ist: Ist dann der damalige Erstellungspreis oder der Preis, zu dem es heute erworben wird, Berechnungsgrundlage der Afa?

Grüße
Carsten

Kaufpreis minus Grundstücksanteil. Plus Gebäudeanteil an den Kaufnebenkosten.

vnA

Eine Nachfrage: Jemand erbt ein Haus und vermietet dieses dann anschließend. Welcher Wert wird für die AfA-Berechnung genutzt? Anschaffungskosten sind ja keine vorhanden und die „Herstellungskosten“ von z.B. 1962 kann man ja nicht in die heutige Zeit heranziehen oder „umrechnen“, zumal ja auch Renovierungs- und Umbauarbeiten bestimmt schon stattgefunden haben.

Ist es möglich einen Sachverständigen den Wert des Hauses bestimmen zu lassen, welchen das Finanzamt akzeptiert? Oder gibt es noch eine „billigere“ Methode?

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbst-25.htm
Aber ich bin kein Steuerexperte. Die Frage wäre im Steuerbrett besser aufgehoben.

vnA