Hallo,
wenn man heute ein Haus kauft, dass vor 1945 gebaut worden ist: Ist dann der damalige Erstellungspreis oder der Preis, zu dem es heute erworben wird, Berechnungsgrundlage der Afa?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn man heute ein Haus kauft, dass vor 1945 gebaut worden ist: Ist dann der damalige Erstellungspreis oder der Preis, zu dem es heute erworben wird, Berechnungsgrundlage der Afa?
Grüße
Carsten
Kaufpreis minus Grundstücksanteil. Plus Gebäudeanteil an den Kaufnebenkosten.
vnA
Eine Nachfrage: Jemand erbt ein Haus und vermietet dieses dann anschließend. Welcher Wert wird für die AfA-Berechnung genutzt? Anschaffungskosten sind ja keine vorhanden und die „Herstellungskosten“ von z.B. 1962 kann man ja nicht in die heutige Zeit heranziehen oder „umrechnen“, zumal ja auch Renovierungs- und Umbauarbeiten bestimmt schon stattgefunden haben.
Ist es möglich einen Sachverständigen den Wert des Hauses bestimmen zu lassen, welchen das Finanzamt akzeptiert? Oder gibt es noch eine „billigere“ Methode?
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbst-25.htm
Aber ich bin kein Steuerexperte. Die Frage wäre im Steuerbrett besser aufgehoben.
vnA