Hallo in die Runde,
kann mir mal bitte jemand erklären, warum bei der Emittlung der Warmwasserwärmungs-kosten die Gesamtheizkosten als Berechnungsbasis verwendet werden. Nach meiner schlichten Meinung, sollten doch als Berechnungsbasis nur die reinen Brennstoffverbrauchs-kosten (3100,00 €) angesetzt werden, oder?
Weil, ich brauche doch weder Ables- u. Abrechnungsko., noch den Schornsteinfeger für die
Wassererwärmung. Zumindest wäre das für mich logisch. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Beispiel: Summe der Brennstoffverbrauchskosten 52370 kw/h = 3100,00 € Kosten der Heizung gesamt (incl. Ablese- u.Abrechnko.+ Schornsteinfeger) 3339,00€ Brennstoffverbr.nach der Formel § 9 HKVO, 11,35% aus 3339,00 €
Danke schon mal für eure Antworten.
Herby57