Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Warmwasserwärmungskosten

Hallo in die Runde,

kann mir mal bitte jemand erklären, warum bei der Emittlung der Warmwasserwärmungs-kosten die Gesamtheizkosten als Berechnungsbasis verwendet werden. Nach meiner schlichten Meinung, sollten doch als Berechnungsbasis nur die reinen Brennstoffverbrauchs-kosten (3100,00 €) angesetzt werden, oder? 
Weil, ich brauche doch weder Ables- u. Abrechnungsko., noch den Schornsteinfeger für die
Wassererwärmung. Zumindest wäre das für mich logisch. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
                                                            
Beispiel:    Summe der Brennstoffverbrauchskosten          52370 kw/h    =           3100,00 € Kosten der Heizung gesamt (incl. Ablese- u.Abrechnko.+ Schornsteinfeger)        3339,00€                                 Brennstoffverbr.nach der Formel § 9 HKVO,     11,35% aus   3339,00 €

Danke schon mal für eure Antworten.

Herby57

Hallo Herby,

du bist auf dem Holzweg. Dadurch das Brennstoffe verbraucht werden, ist der Schornsteinfeger sogar gesetzliche Pflicht. Diese hat nicht nur die Überprüfung und Reinigung der Essen in einem Pflichtprogramm, sondern auch die Messung von Ölheizungen, Gasheizungen, Pelletheizungen und gasbetriebenen Durchlauferhitzern.

Mit der Überprüfung wird der Schornsteinfeger auch eine notwenige Reinigung und Wartung vornehmen. Er überprüft ebenfalls den Abgasverlust der Heizungsanlage. Damit kann er feststellen, wieviel Anteil von Wärmeenergie durch den Schornstein verpufft, die der Mieter dann mehr bezahlen darf :wink:
Wenn es durch Nichtreinigung der Essen zu einem Abgasrückstau kommt, kann es passieren, dass es im Heizungskeller und angrenzende Räume zu Kohlenmonoxid - und damit zu Vergiftung und Erstickungstot - kommt.

Für jeden Brennstoff gibt es einen zulässigen Grenzwert die es zu Überwachen gilt. Wird der Grenzwert nicht eingehalten kann er den Vermieter beratend zu Seite stehen. Auf jeden Fall muss der Vermieter geeignete Maßnahmen ergreifen damit der Immissionswert nicht mehr überschritten wird.

LG Asmo

Hallo Herby57,

Ihre Betriebskostenabrechnung scheint ein heilloses Durcheiander zu sein.
Fakt ist:
Im jährlichen Umrechnungsschlüssel für den Abrechnungszeitraum müssen alle Mieter nach m² und nach Personenzahl  prozentual anteilig aufgelistet sein.
Das gilt auch für alle umlegbaren Positionen, die ich hier nicht einzeln aufführen möchte.
Dazu gehören die Kosten für den Schornsteinfeger, für die Heizung,  für die Warmwasserversorgung und auch für die Heizungswartung , einzeln aufgeführt und für Sie anteilig aufgelistet.

Normalerweise kann man den Energieverbrauch durch eingebaute Meßgeräte für jeden Mieter genau ermitteln, aber leider ist das noch nicht überall der Fall.

Nur in dieser Form haben Sie den sicheren Überblick, es sei denn bei Ihnen liegen andere vertragliche Vereinbarungen vor, die hier nicht erkennbar sind.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo, diese Art der Berechnung wurde nun einmal so festgelegt, man kann darüber streiten. Die absolute Gerechtigkeit gibt es nicht, und bei der Erfassung des Wärmeverbrauches schon garnicht (z.B. wenn sie im Miethaus einen Nachbarn haben, der garnicht heizt, haben Sie eine kalte Wand und müssen diese „mit erwärmen“, dann wird´s schon ungerecht etc.)- Gruß, Achim