Hallo,
Frage: In einem Betrieb wird ERA eingeführt. Zum Zeitpunkt der Einführung hat ein Mitarbeiter nach einem Planstellenabbau noch eine laufende Entgeltsicherung. Sein Arbeitsumfeld ist das gleiche geblieben, nur wird die Arbeit nun schlechter bezahlt. Wenn jetzt nun ERA eingeführt wird, bezieht sich das Entgelt auf seine momentanen Bezüge (Altes Entgelt dank Entgeltsicherung) oder auf das neue Entgelt? Das ist insofern wichtig, weil er bei Hinzuziehung des alten ein Überschreiter und bei dem Neuen ein Unterschreiter ist.
Vielen dank für evtl. Antworten
Liebe Grüße
Peter
Hallo.
Frage: In einem Betrieb wird ERA eingeführt.
Frage : Metall? Chemie? Bank? Verschissesicherung? Hochseilakrobatik? …
nach einem Planstellenabbau noch eine laufende Entgeltsicherung.
Rationalisierungsschutzabkommen? Oder BV? Oder schwerbehindert? Oder …?
Wenn jetzt nun ERA eingeführt wird, bezieht sich das
Entgelt auf seine momentanen Bezüge (Altes Entgelt dank
Entgeltsicherung) oder auf das neue Entgelt?
ERA-Entgelt bezieht sich auf die Ist -Beschreibung der neuen Stelle. Die Entgeltgruppe richtet sich ausschließlich danach. Alles andere wird ggf. über die verscheidenen Absicherungsmechanismen abgefedert. (Achtung : Gilt für ERA TV BaWü/Nordbaden).
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo Eillicht zu Vensre,
es handelt sich um IG Metall NRW, kein Schwerbehindertenschutz, Entgeltsicherung laut Tarifvertrag für 1 Jahr, innerhalb dieses Jahres ERA-Einführung.
Liebe Grüße
Peter Köster
Hallo.
es handelt sich um IG Metall NRW, kein
Schwerbehindertenschutz, Entgeltsicherung laut Tarifvertrag
für 1 Jahr, innerhalb dieses Jahres ERA-Einführung.
Dann gilt das vorher Gesagte : Entgeltsicherung läuft bis zum Ende, danach ERA-Eingruppierung nach Tätigkeitsbeschreibung, ggf. Absicherung des alten Entgeltes über TIB.
Gruß Eillicht zu Vensre