Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Berechnung meines Krankengeldes.
Ich war bis zum 19.Januar 2011 beschaftigt, ab dann erhielt ich Arbeitslosengeld in H. von ca. 1290 Euro.
Im Mai nahm ich dann eine schlechter bezahlte Beschäftigung an ( Monatsgehalt 1210 Euro brutto ) wurde jedoch nach 3 Arbeitstagen krank ( Hexenschuss ) und wurde sofort entlassen.
Nun soll mein Krankengeld berechnet werden.
Die Krankenkasse geht trotz der nur 3 Arbeitstage nur von den letzten 1210 brutto aus, es wird weder das höhere Arbeitslosengeld, noch mein Gehalt, welches ich bis zum Dezember bei meinem alten Arbeitgeber erzielte berücksichtigt.
Ist dass so korrekt, dass trotz nur 3 tägiger Arbeit nur dieses Gehalt Rechengrundlage für das Krankengeld ist ??? Muss nicht ein Durchschnitt errechnet werden ???
Bzw. der letzte abgerechnete Zahlungszeitraum war ALG I mit 1291 euro netto !!!
Für eine genaue Erklärung ggf. mit Fundstellen wäre ich sehr dankbar.