Berechnungsgrundlage für Krankengeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Berechnung meines Krankengeldes.
Ich war bis zum 19.Januar 2011 beschaftigt, ab dann erhielt ich Arbeitslosengeld in H. von ca. 1290 Euro.

Im Mai nahm ich dann eine schlechter bezahlte Beschäftigung an ( Monatsgehalt 1210 Euro brutto ) wurde jedoch nach 3 Arbeitstagen krank ( Hexenschuss ) und wurde sofort entlassen.
Nun soll mein Krankengeld berechnet werden.
Die Krankenkasse geht trotz der nur 3 Arbeitstage nur von den letzten 1210 brutto aus, es wird weder das höhere Arbeitslosengeld, noch mein Gehalt, welches ich bis zum Dezember bei meinem alten Arbeitgeber erzielte berücksichtigt.
Ist dass so korrekt, dass trotz nur 3 tägiger Arbeit nur dieses Gehalt Rechengrundlage für das Krankengeld ist ??? Muss nicht ein Durchschnitt errechnet werden ???
Bzw. der letzte abgerechnete Zahlungszeitraum war ALG I mit 1291 euro netto !!!
Für eine genaue Erklärung ggf. mit Fundstellen wäre ich sehr dankbar.

Hallo,
das Krankengeld ist ja Ersatz für das zuletzt erhaltene Gehalt, also ist die Berechnung rechtens § 48 folgende SGB V. Anders sieht es bei der Berechnung ALG aus. Hier erfolgt eine Durchschnittsberechnung -s. SGB III.
MFG

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Auch wenn ich es nicht ganz nachvollziehen kann.
Denn eigentlich ist der letzte abgerechnete Zeitraum doch mein Bezug von ALG I und deshalb dachte ich das gem. §47 (2) SGB V eigentlich der Betrag des letzten ALG gezahlt werden müsste

(2) Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde…