Berechnungsgrundlage für mein Elterngeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger und gerade am überlegen welche Monate in meinem Fall als Berechnungsgrundlage für das kommende Elterngeld herangezogen werden.
Mutterschutzbeginn: 01.03.2013
Mein erstes Kind ist am 20.05.2011 geboren und ich habe bis Mai 2012 Elterngeld bekommen. Seitdem bin ich wieder voll berufstätig, mein Vertrag läuft allerdings im November 2012 aus.

Ich habe mal gehört, dass die Monate in denen man Elterngeld für ein anderes Kind bekommen hat nicht als Berechnungsgrundlage zählen, sondern dann die Monate vor dem Elterngeldbezug, bzw. vor dem damaligen Mutterschutz. Das müssten dann ja in meinem Fall die Monate 01/11, 02/11, 03/11 und 06/12-02/13 sein, oder?
Das voraussichtliche Arbeitslosengeld I für die Monate 12/12-02/13 würde nicht als Einkommen zählen; da würde man dann mit 0,00 € Einkommen in diesen Monaten rechnen, richtig?

Entschuldigen Sie bitte meine wirre Schreibweise, aber ich weiß nicht wie ich es ansonsten beschreiben soll.
Ich hoffe Sie verstehen trotzdem was ich meine.

Lieben Gruß, Katrin

Hallo Katrin,
ich habe alles verstanden. War gar nicht so wirr :smile: Alles was Sie geschrieben haben ist korrekt.
Lieben Gruß, SAM

Hallo,

also, Sie liegen mit allem, was Sie oben dargelegt haben, ganz richtig.

Grüße
Caddy