Berechnungsgrundlage Krankengeld

Liebe Wissende

Nehmen wir an, ein AG geht aus einer Krankmeldung mit Krankengeldbezug in eine neue Tätigkeit. Während der ersten Woche verschlimmern sich die Beschwerden so dass er nicht in der Lage ist die Tätigkeit fort zusetzen.
Der Zeitraum der Beschäftigung war 2 Wochen.
Tritt in dem Fall wieder das Krankengeld ein und welches Gehalt bildet die Berechnungsgrundlage?

mfg und Danke im Voraus

Hallo,
während der ersten 28 Tage eines Beschäftigugsverhältnisses muss der arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähifgkeit keine Entgeltfortzahlung leistern sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld.
errechnet wird das Krankengeld nach dem entgangenen Entgelt, d.h. entweder aus dem bereits bos dahin erzielten Entgelt bzw. fiktiv nach dem vereinbarten Entgelt. Ab dem 29. Tag setzt dann die 6-wöchige Entgeltfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber ein.
Voraussetzung für die Krankengeldzahlung ist auch, dass wegen der AU-Diagnose überhaupt noch ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht.
Gruss
Czauderna

Danke - owT