Hallo,
hier eine Frage zur Berechnung von Mietminderung (Nettokalt- oder Bruttowarmmiete) im Falle eines Mangels.
Mangel: Lärm durch neuzugezogenen Nachbarn über Monate.
Empfohlene Mietmidnerung: 15 % -20%
Die Miete wurde seit Angabe des Mangels (mit Protokollen) unter Vorbehalt gezahlt, der Vermieter hat angeblich reagiert, der Lärm vom Nachbarn besteht jedoch fort.
Nun soll rückwirkend gestaffelt die Miete um 15% gemindert werden und der Betrag/ die Beträge bis zur Einstellung des Mangels von der Zahlung der monatlichen Bruttowarmiete abgezogen werden.
Werden die 15% nun von der Nettokaltmiete oder von der Bruttowarmmiete berechnet?
Können, wenn seit Versteichen der Frist nur einige Tage eines vollen Monats berechnet werden können, anteilig diese Tage mit abgezogen werden?
Danke für eine Antwort.