Berechnungsgrundlage Unterhalt wenn tlw. arbeitslos

Hallihallo ihr Lieben,

ich habe gestern die Neuberechnung zum Kindesunterhalt bekommen. Mein Sohn (13,5 J) lebt vorrangig bei der Mutter und aller 2 Wochen am WE bei mir. Ich habe das Gefühl, dass bei der Neuberechnung alle „Kann-Bestimmungen“ zu meinem Nachteil ausgelegt worden sind:

  • ich hatte eine Steuerrückzahlung im letzten Jahr, weil ich im Jahr vorher Vorauszahlen musste. Tatsächlich heben sich meine Vorauszahlungen und die Rückzahlungen auf, aber das Jugendamt rechnet die einmaligen 2500 EUR Steuerrückzahlungen trotzdem mit zum Netto dazu. Ist das rechtens?

  • Ich habe im letzten Jahr (welches Basis für die Berechnung ist) auch 2 Monate Arbeitslosengeld (Jan/Febr) erhalten. Jetzt meine Frage: Muss mein jetziges Nettoeinkommen angesetzt werden oder mein durchschnittliches Netto aus dem letzten Jahr, also auch inkl. der 2 Monate ALG?

Und noch eine letzte Frage:

  • Sie hat mich im Februar 2019 schätzen lassen. Ich habe damals alle Unterlagen zum ALG eingereicht. Das Jugendamt hat mich danach verpflichtet, Bescheid zu geben, wenn ich wieder einen Job habe. Das habe ich nicht getan (kam auch keine Rückfrage mehr vom JA) und dann hat die Mutter zum 22.11. eine neue offizielle Berechnungsanfrage gestellt. Hierauf habe ich alle Unterlagen meiner neuen Anstellung hingeschickt. Zu welchem Zeitpunkt kann sie jetzt eine Nachzahlung verlangen? Sie fordert zum 1.4., aber die jetzige Neuberechnung erfolgt ja eigentlich aufgrund ihrer offiziellen Anfrage vom 22.11.

Ich danke euch jetzt schonmal SEHR für die Antwort, auch wenn ihr vielleicht nicht alle 3, sondern nur 1 Frage beantworten könnt!

Liebe Grüße
Stephan