Berechnungsgrundlage Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Hallo,

hätte mal eine Frage.

Mal angenommen es sollen jetzt eine Pauschalversteuerung der Kilometerpauschale, noch folgendem Beispielschema erfolgen:

Bisheriges Brutto 500€
./. pvst Kilometer 70€
neues Brutto 430€

Knackpunkt: Ist das Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld danach von 500 oder 430€ zu berechen, also Urlaubsgeld = 500 x 25%= 125€ wie vorher oder 430 x 25% = 107,50€. Wären in dem Beispiel immerhin 17,50 € weniger, als bisher?

Was ist hier in diesem Beispiel richtig in rechtlicher hinsicht?

Gruß

WerWeisWas2

Servus,

was Du beschreibst, ist keine Pauschalversteuerung, sondern eine Lohnkürzung.

Wenn der Monatslohn gekürzt wird, fallen auch die auf dessen Grundlage berechneten Einmalzahlungen niedriger aus.

Ein Arbeitgeber, der eine Lohnkürzung mit einer so dreisten Lüge verkleidet, kommt wahrscheinlich demnächst auf die Idee, dass fürs warm und trocken Sitzen noch ein Nettoabzug fällig wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder