Berechtigt alter Führerschein 3 zu mehr als 3,5 t?

berechtigt ein alter Führerschein der Klasse drei immer noch zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht ? (Anhänger unberücksichtigt)
Oder ist das mittlerweile abhängig vom Lebensalter und dem Vorliegen einer augenärztlichen Untersuchung?

Am besten den Führerschein grundsätzlich umschreiben lassen auf die EU Form
Dann geht ausser 7500 kg auch die Kombination aus LKW bis 7500 kg und Anhänger bis insgesamt nicht mehr als 12000 kg für das Gespann. (Klasse C1E, befristet bis zum 50. Lebensjahr)
Für den C1E muss man dann ab dem 50. Lebensjahr zum Verlängern (5 Jahre) einen Eignungsnachweis durchführen.

Hi,

Dann geht ausser 7500 kg auch die Kombination aus LKW bis 7500
kg und Anhänger bis insgesamt nicht mehr als 12000 kg für das
Gespann. (Klasse C1E, befristet bis zum 50. Lebensjahr)
Für den C1E muss man dann ab dem 50. Lebensjahr zum Verlängern
(5 Jahre) einen Eignungsnachweis durchführen.

Da stimmt was nicht. Mein C1E ist unbefristet gültig, eine Befristung steht lediglich hinter dem Punkt CE: (C1E>12000 kg, L≤3).

Man darf also nur die mehr als 12 t ohne Verlängerung nicht mehr fahren.

Gruß S

Hallo,

Am besten den Führerschein grundsätzlich umschreiben lassen auf die EU Form

Warum? Kostet nur wieder sinnlos Geld. Außerdem war das auch nicht die Antwort auf die Frage, ob mit der alten 3 noch mehr als 3,5t gefahren werden dürfen.
Die Antwort wäre ganz klar zu bejahen und fertig.

Dann geht ausser 7500 kg auch die Kombination aus LKW bis 7500 kg und Anhänger bis insgesamt nicht mehr als 12000 kg für das

Gespann. (Klasse C1E, befristet bis zum 50. Lebensjahr) Für den C1E muss man dann ab dem 50. Lebensjahr zum Verlängern (5 Jahre) einen Eignungsnachweis durchführen.
Und was genau ist da jetzt anders, als wenn man mit der alten 3 rumfährt?

Grüße

Hallo!

Ich habe in jungen Jahren die lebenslange Lizenz zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen erworben. Wollte man mir diese Lizenz entziehen, bedürfte es eines zusätzlichen Verwaltungsaktes. Die Einführung neuer Führerscheinklassen reicht dazu nicht aus.

Die einzige Verschlechterung ist hier aufgeführt:

Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreitet.).

Vorteil Umschreibung EG ist allein die Möglichkeit auch Züge mit mehr als 3 Achsen bewegen zu können.

Grüße

yepp…
…bin um eine Zeile verrutscht.

am besten alles hier nachlesen:

http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fu…

hier mal ausführlich was man mit dem alten kann und dem neuen könnte:

http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fu…

dann hast du sicherlich die ce79

Hallo,

Und was genau ist da jetzt anders, als wenn man mit der alten
3 rumfährt?

Nullkommanix! :smile:

Ich hab mir meinen alten grauen Lappen aber trotzdem in ein so kleines praktisches Kärtchen umtauschen lassen. Aber ich geb’s zu: war nur aus Bequemheitsgründen - das Kärtchen passt in den Geldbeutel und die riesige Brieftasche mitzuschleppen wurde damit hinfällig.

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Ich habe in jungen Jahren die lebenslange Lizenz zum Führen
von Kraftfahrzeugen

ICh auch, aber zum führen mit beliebigem Gewicht…

mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter
7,5 Tonnen erworben. Wollte man mir diese Lizenz entziehen,
bedürfte es eines zusätzlichen Verwaltungsaktes.

Oder einer Gesetzesänderung, daß die ehemals lebenslänglich erteilte Erlaubnis nur noch bis zum 50 Geburtstag gilt, wenn man nicht 1. eine Gesundheitsprüfung besteht und 2. den Schein in einen Kartenführerschein umtauscht (was ein Nebeneffekt ist, weil der Alte nicht mehr gilt).

Cu Rene

Hallo,
nebenbei - sollte es um gewerblichen Verkehr gehen und eine Fahrerkarte benötigt werden, ist ein Umtausch unumgänglich, weil es die Fahrerkarte nur zum Kartenführerschein gibt.

Cu Rene

herzlichen Dank für eure Mühe und die letztlich doch sehr einheitliche und gut nachvollziehbar begründete Antwort :
Ja, der alte Führerschein Klasse drei berechtigt nach wie vor zum Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht (zur Vereinfachung gehe ich auf Anhänger nicht ein). Dies gilt offensichtlich unabhängig vom Lebensalter und dem Umschreiben in einen neuen Führerschein.