Hallo,
berechtigt die Ausübung der Prostitution im Haus
einen Mieter zur fristlosen Kündigung?
Wenn Nein, warum nicht?
Dankeschön 
Hallo,
berechtigt die Ausübung der Prostitution im Haus
einen Mieter zur fristlosen Kündigung?
Wenn Nein, warum nicht?
Dankeschön 
Hallo Husky,
dafür gibt es keine klare Regelung und es muss im Einzelfall entschieden werden.
So wird den Mietern oftmals eine Mietminderung wegen der Belästigungen durch Laufkundschaft und Geräusche zugesprochen, aber auch hier hat etwa das AG Hamburg einem Mieter kein Recht gegeben, weil er nunmal in die Nähe des bekannten Rotlichtbezirks gezogen sei.
Das AG Köln und das AG Osnabrück haben dagegen den Mietern das Recht auf fristlose Kündigung zugesprochen.
Gruß!
Horst
Es wird auf den Einzelfall ankommen. War bereits bei Anmietung eine entsprechende Einrichtung im Haus, dann gibt es kein Kündigungsrecht. Dann dürfte es noch darauf ankommen, in welchem Viertel sich der Mieter eingemietet hat. Liegt die Wohnung z. B. in einem bekannten Bordellviertel in Hamburg, dann dürfte der Anspruch des Mieters ebenso gegen Null gehen.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist, ob von dem Betrieb Störungen ausgehen. Ist der Bordellbetrieb als solches überhaupt wahrnehmbar oder empfängt eine einzelne Dame vielleicht nur wenige Herren?
Ansonsten sollte dem Vermieter zuvor Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Möglicherweise weiss er nicht, dass andere Mieter im Gebäude der Prostitution nachgehen.