hallo zusammen,
arbeitnehmer a ist berechtigterweise fristlos gekündigt worden - grund: unterschlagung. er hat sich diesbezüglich bereits selber angezeigt und ein strafverfahren läuft bzw. wird bald eröffnet.
nun meine frage: alg I wird sicherlich gesperrt - aber bedeutet das für ihn, dass er jetzt ca. 3 monate keinerlei geld bekommt?
oder kann er alg II beantragen?
oder gibt es sonst irgendeine art sozialhilfe?
vielen dank