Wir sind dabei eine Wohnung zu kaufen. Wie wir nachträglich aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, ist der Makler selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Der Schriftverkehr geht über eine Firma die u.a. Immobilienvermittlung und Hausverwaltung betreibt.
Ob der Makler Firmenteilhaber, Angesteller ist oder nur in deren Auftrag handelt, ist unklar. Klar ist, dass der Kaufpreis auf das Konto der Firma überwiesen wird. Der Makler verlangt 3,48% Courtage.
Ist das berechtigt?
Gruß
Tina
Also ich hatte 1991 eine Eigentumswohnung gekauft und Provision an Makler, der auch Verwalter der Anlage war, gezahlt. Das Landgericht hat ihn dann zur Rückzahlung verurteilt. Ich hatte erst später erfahren, daß er das nicht darf und ANwalt hat mir dann geraten, eine Klage zu machen. Mit Erfolg. S. Kulibaba.
Hallo Ratsuchender,
beim Kauf wird auch der Grundbuchstand im Notarvertrag aufgeführt. Spätestens dann muss ja auffallen, dass der Eigentümer gleichzeitig der Vermittler ist.
Wenn dies zutrifft, ist keine Provisionszahlung fällig.
Haben Sie einen Vertragstext ausgehändigt bekommen?
Ich habe noch ein Verständigungsproblem:
Tritt der Makler (die Person) als Vermittler im Namen einer Maklerfirma auf?
Bei wem haben Sie für die Adressenvermittlung unterschrieben?
Sie sollten mich anrufen, damit konkret die Angelegenheit besprochen werden kann.
Diese Hilfe ist kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com