Berechtigter Wiederspruch gegen Mahnbescheid ?

Guten Tag , ich habe folgenden Fall :

Der Deutsche Inkasso Dienst hat eine berechtigte Forderung an mich . Ich habe aus finanziellen Gründen um eine Ratenpause bis 09/2011 gebeten ! Die erste rate sollte zum 15.09 gezahlt werden . Ich habe pünktlich zum 15. bezahlt . Auf einmal bekomme ich einen Mahnbescheid ! Gegen den mahnbescheid habe ich dann Wiederspruch eingelegt ! Nun schreibt mir der Deutsche Inkasso Dienst ich sollte den Wiederspruch zurück nehmen damit der Vollstreckungsbescheid ausgestellt werden kann ! Begründung : Ichhabe 5,00 zu wenig im september überwiesen ! Ich bin nicht bereit den Wiederspruch zurück zu nehmen da die gesamten Kosten für beide Bescheide natürlich zu meinen Lasten gehen soll ! Der Deutsche Inkasso Dienst droht mir mit einem Rechtsverfahren und hohen Kosten

Was ist zu tun ? ( Die restforderung beträgt nur noch 84,50 und ich denke ich werde diese im Nov. auf einmal begleichen )

Danke

ich denke mal da wurde eine ratenzahlungsvereinbarung getroffen…da steht auch drin, dass bei fehlen einer rate die gesamte Forderung wieder auflebt, darum jetzt der MB.Den Widerspruch sollst du zurück nehmen, damit die kosten sparen.Der Deutsche inkassodienst ist bekannt für sein rüdes und teilweise rechtswidriges vorgehen. Einschüchterungen und Drohungen gehören dazu.

Wieso ist denn die Forderung berechtigt ?
Hat der inkassodienst denn die Forderung vom eigentlichen Gläubiger gekauft? oder vertritt der Inkassodienst nur den gläubiger?.

Widerspruch aufrecht erhalten… dann müssen die nämlich klagen und vor gericht werden dann wohl so einige Kosten aufgedeckt werden die der Inkassodienst lieber nicht von einem Richter untersucht hätte. Also auch keine Angst vor einer Klage. ( werden die sowieso nicht machen) und wenn doch, kannst du nur gewinnen, weil richter immer gerne vergleiche schliessen.