Berechtigter Zugriff wg. Ladendiebstahls?

War heute im H & M und hatte mir u.a. einen Strohhut mit in die Umkleide genommen. Als ich die ausgesuchten T-Shirt anprobiert hatte und mich wieder anzog, steckte ich den Strohhut kurzerhand in meine Tasche, sodaß er noch rausschaute. Ich ging daraufhin mit den zwei T-Shirts aus der Umkleide und wollte an der Kasse zahlen. Auf dem Weg dorthin hielt mich jedoch der Hausdetektiv auf und forderte mich auf, mitzukommen. Ich wurde tatsächlich des Ladendiebstahls bezichtigt!! Nachdem ich jedoch der Geschäftsführerin die Lage geschildert hatte, wurde von einer Anzeige abgesehen. Ich hatte ihr erklärt, dass der Hut sowohl zu sehen war, aber auch, dass ich an der Kasse den Geldbeutel aus der Tasche geholt hätte und der Hut spätestens da ja aus der Tasche genommen worden wäre. Außerdem war ein Sicherheitssignal an dem Hut (Wert 4,90!!) angebracht. Es wäre wohl schon mehr als hirnrissig, mit diesem Hut durch die Sicherungsanlagen am Ausgang zu gehen! Nun meine Frage, ist es nicht erlaubt, etwas im Verkaufsraum in die Tasche zu nehmen und es dann an der Kasse zu bezahlen? Ich habe das bis dato immer so in meinem Supermarkt praktiziert und nie Schwierigkeiten bekommen. Hätte der Detektiv nicht vielmehr abwarten müssen, ob ich den Hut an der Kasse bezahle und wenn nicht, dann - aber berechtigt - eingreifen können? Mir steckt nun noch der Schock in den Knochen, ärgere mich aber immer mehr über diesen für mich sehr schockierenden Vorfall!

Hi,

Nun meine Frage, ist es nicht erlaubt, etwas
im Verkaufsraum in die Tasche zu nehmen und es dann an der
Kasse zu bezahlen?

Natürlich.

Hätte der Detektiv nicht vielmehr abwarten müssen, ob ich den Hut an
der Kasse bezahle und wenn nicht, dann - aber berechtigt -
eingreifen können?

Nö. Er hat Dich ja nur freundlich gebeten, mitzukommen. Hättest Du ja nicht machen müssen - das Thema hatten wir grad erst, lies ruhig nochmal nach.

Allerdings war das ziemlich dämlich von dem Detektiv.

Gruß,

Malte.

Hallo,
m.M. war hier überhaupt keine Grundlage für eine Anzeige gegeben. Du hast den Laden nicht verlassen, es stand also offen, ob die Absicht bestand den Hut zu klabustern.

Gruss
Enno

Hi Meta:
In deiner Vita steht dass Du viel nachdenkst. Villeicht solltest Du Dir mal gedanken machen warum die meisten Leute das eingekaufte nicht einstecken bis die Ware bezahlt ist oder bist Du naiv. Nichts fuer ungut aber der trick ist aelter als die Steinzeit. Tschuess Karl.

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Erstens wollte ich Rat bzgl. der Rechtslage dieses Vorfalls, wofür dieses Brett ja zuständig ist und keine altklugen Weisheiten. Zweitens denke ich sehr wohl viel nach, wahrscheinlich aber nicht so schlecht wie Du, denn diesen Trick habe ich nicht in meinem Repertoire! Du evtl.?

Gruß
Meta

B

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Ein Ansprechen durch den Detektiv ist normal, da er ja wahrscheinlich ähnliche Vorgänge öfter beobachtet, und seine Erfahrung hier die Vorbereitung eines Ladendiebstahls vermuten läßt. Ich denke nicht, daß er weiss, welche Artikel elektronisch gesichert sind und welche nicht. Wird er dabei handgreiflich, ist das etwas anderes, aber eine Erklärung sei ihm gegönnt.
Im übrigen ist dieses Verhalten von Detektiven nicht unüblich. Ich habe auch von Fällen wie deinem gehört, in denen trotzdem Strafanzeige gestellt und Hausverbot erteilt wurde.

In deinem Fall hat sich je alles geklärt, nimm das Verhalten des Detektives nicht persönlich, es ist sein Job.

Nichts in die Tasche stecken.
Grundsätzlich sollte man nichts beim Einkauf in die Tasche stecken, kleinere Gegenstände, wie z.B. einen Lippenstift sollte man nicht einmal ganz und gar mit der Hand umschließen, sonst könnte darin Tatbestandsmäßig eine Wegnahme iSd § 242 StGB gesehen werden.
Läßt man den Gegenstand jedoch ganz offensichtlich offen in der Tasche - wie in Deinem Fall - oder trägt ihn ganz offenschtlich in der Hand und verläßt nicht den Ladenbereich (also nicht bis hinter die Kasse) kann objektiv kein Diebstahl vorliegen. Der Dedektiv befand sich auf dünnem Eis.
Allerding machen wir alle Fehler, also trags mit Fassung.

M.

Hi Meta:
Nimms nicht so hart. Als ich anno dazumal im Einzelhandel lernte erlebte ich fast taeglich wie Leute aus allen sozialschichten erwischt wurden die „vergessen“ hatten was zu bezahlen. Sicherlich auch der eine oder andere darunter der es wirklich vergessen hatte. Die Lehre daraus, bring dich erst gar nicht in diese situation dann hast Du auch keine probleme.

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Kein Diebstahl
Hallo zusammen,
da muss ich doch auch ich mal meinen Sempf zu geben und ein bisschen METAMORPHOSE verteidigen.
Ich habe einige Jahre Erfahrung im Bereich der Kassenaufsicht bei Metro.
Dazu gehörte auch die Schulung in Sinsicht," Wann ist es Diebstahl und wann nicht".
Im vorliegenden Fall kann man von einem klaren Einkaufsbummel sprechen. Solange ich den Kassenbereich nicht verlassen habe, sprich, an der Kasse vorbei Richtung Ausgang gehe (ohne zu bezahlen), kaufe ich ein. Eine Pflicht, Kaufware offen zu tragen oder nur in dafür zur Verfügung gestellter Körbe oder ähnlichem zu transportieren gabs bis zu meinem Ausscheiden bei Metro nicht. Ausgenommen, es wird in einem Schild extra darauf hingewiesen, dass Einkaufswagen zu benutzen sind.
In seine Tasche darf man ebenfalls nichts stecken, wenn es eine Taschenabgabe gibt und man dementsprechend die Tasche garnicht bei sich hätte führen dürfen.
Ich denke, der Ladendetektiv war noch neu in seinem Geschäft und wollte sich erst noch Sporen verdienen.
Rechtmässig gehandelt hat er sicherlich nicht (vorausgesetzt natürlich, die Rechtslage hat sich inzwischen nicht geändert).

Sollte das inzwischen falsch sein, was ich hier zum Besten gegeben habe, bitte ich Euch, mich zu korrigieren. Denn das interessiert mich dann natürlich brennend.

Liebe Grüße,
Wolfgang