Berechtigung von Online-Shops zur Lastschriftabbuc

Hallo zusammen,

ich hatte bereits in einem anderen Forum geposted und bekam jetzt den Tipp meine Frage hier zu stellen [Danke maxet :o)].
Welche Bedingungen müssen vorliegen, wenn ein Online-Shop über das Lastschriftverfahren abbuchen darf? Reichen E-Mail-Adresse und Kontonummer des Bestellers aus?
Falls es interressiert ist hier der Link des kompletten Threads:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

'Bin 'mal gespannt,was Ihr ‚Banker‘ hierzu zu sagen habt…

Gruß
Stefan

Hallo,
die Bank kann gar nichts machen. Es reicht die Behauptung der Fa. aus, dass eine Einzugermächtigung besteht.
Wieso muss man als Selbständiger seine Kto-Nr. veröffentlichen??
Wie wäre es mit einem Extra Geschaäftskonto, von dem mit der Bank vereinbart wird, dass grds. keine Lastschriften akzeptiert werden?

Gruß
HaWeThie

Hi,

Welche Bedingungen müssen vorliegen, wenn ein Online-Shop über
das Lastschriftverfahren abbuchen darf? Reichen E-Mail-Adresse
und Kontonummer des Bestellers aus?

da gibts übrigens auch einen FAQ-Eintrag zu. Kurzfassung: Böser Onkel O schließt mit seiner Bank B eine Vereinbarung zum Einzug von Lastschriften ab. Diese beinhaltet u.a. die Verpflichtung, nur dann Lastschriften zum Einzug einzureichen, wenn ihm (also O) eine schriftliche Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen Z vorliegt.

Wenn O nun eine Lastschrift einreicht, prüft B das Vorhandensein der Einzugsermächtigung nicht nach. Dies wäre allein schon deshalb nicht praktikabel, weil es Kunden gibt, die monatlich Millionen von Lastschriften einreichen.

Um es klarzustellen: Indem O eine Lastschrift ohne Einzugsermächtigung einreicht, begeht er eine Vertragsverletzung (mal abgesehen von möglichen strafrechtlich relevanten Dingen).

Die Bank des Zahlungspflichtigen Z kann das Vorhandensein einer Einzugsermächtigung gar nicht prüfen, weil sie keinen Kontakt zu O hat, der schließlich nur Kunde von B ist.

Anders formuliert: Allen Os dieser Welt reicht die Bankverbindung eines Menschen, um Lastschriften bei ihm abbuchen zu lassen und keine Bank wird prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Gruß,
Christian

Hi,

hier nur eine kleine Anmerkung:

Es stimmt zwar, dass die Banken die Einzugsermächtigung NICHT prüfen, aber dass das nicht möglich wäre ist im Zeitalter der EDV schlichtweg lächerlich.

Wenn der Gesetzgeber endlich die Regelung einführt, dass der Kunde die Einzugsermächtigung nicht direkt an den Einzugsberechtigten, sondern diese zur eigenen Bank bringt und die Bank dann die Einzugsermächtigung an den Berechtigten weiterleitet, dann kann die Bank beim Kunden ein entsprechendes EDV-technisches „Mascherl“ setzen und die berühmten Einzugs-Datenträger bzw. -Files, die über Datenleitung kommen, können mit diesen Mascherln abgeglichen werden. Schliesslich kann die Bank ja auch überprüfen, ob das Konto überhaupt gedeckt ist und dann einen Einzug zurückweisen - warum nicht auch, wenn das Mascherl nicht gesetzt ist?

Ich glaube, dass sich da die Banken lediglich raushalten, weil meistens die Einzugsberechtigten die besseren Kunden sind, die man ja nicht vergrämen will - wie es dabei dem kleinen Kunden geht, ist der Bank ziemlich wurscht.

Eine schon lange verärgerte Bankkundin

Maria

Hi,

Es stimmt zwar, dass die Banken die Einzugsermächtigung NICHT
prüfen, aber dass das nicht möglich wäre ist im Zeitalter der
EDV schlichtweg lächerlich.

Wenn der Gesetzgeber endlich die Regelung einführt, dass der
Kunde die Einzugsermächtigung nicht direkt an den
Einzugsberechtigten, sondern diese zur eigenen Bank bringt

interessante Vorstellung. Dann dürfte die ein oder andere Filiale eine LKW-Rampe brauchen. Mal ganz abgesehen davon, daß das System eine andere Lücke hätte: Derjenige, der Lastschriften einreichen will, müßte dann auch bei einer widerrufenenen Einzugsermächtigung Meldung an die Bank machen, und wer Betrugsabsichten hegt, wird das wohl kaum tun.

die Bank dann die Einzugsermächtigung an den Berechtigten
weiterleitet, dann kann die Bank beim Kunden ein
entsprechendes EDV-technisches „Mascherl“ setzen und die
berühmten Einzugs-Datenträger bzw. -Files, die über
Datenleitung kommen, können mit diesen Mascherln abgeglichen
werden. Schliesslich kann die Bank ja auch überprüfen, ob das
Konto überhaupt gedeckt ist und dann einen Einzug zurückweisen

  • warum nicht auch, wenn das Mascherl nicht gesetzt ist?

Ich nehme mal an, daß Du mit „Mascherl“ irgendeinen Code im Datensatz meinst.

Ich glaube, dass sich da die Banken lediglich raushalten, weil
meistens die Einzugsberechtigten die besseren Kunden sind, die
man ja nicht vergrämen will - wie es dabei dem kleinen Kunden
geht, ist der Bank ziemlich wurscht.

Da irrst Du. Schon aus rein finanziellen Gesichtspunkten ist der Bank ein Lastschriftmißbrauch zuwider, denn wenn der Kunde die unrechtmäßig eingezogenen Beträge abhebt und sich über die Sieben Berge zu den Sieben Zwergen aufmacht, bleibt die Bank auf dem Schaden sitzen.

Es scheinen eher die Bankkunden zu sein, denen ihre Kontoauszüge wurscht sind. Wer da gelegentlich einen Blick reinwirft, ist auf der sicheren Seite. Ein Lastschriftwiderspruch ist übrigens innerhalb von Sekunden oder schlimmstenfalls Minuten erledigt.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Blödsinn
Hi,

sorry, aber iese Aussage ist leider so absolut falsch.

Wenn der Gesetzgeber endlich die Regelung einführt, dass der
Kunde die Einzugsermächtigung nicht direkt an den
Einzugsberechtigten, sondern diese zur eigenen Bank bringt

da hast Du den Sinn der Lascthscrifteinzugsgenehmigung nicht verstanden.
Das Wesen dieser ist nunmal, jemanden zum Einzug einer Forderung zu berechtigen, nicht dessen Bank oder die eigene.
Wenn die eigene Bank mit informiert wird, dann geht das über den sogenannten Abuchungsauftrag, bei der der Kunde seine Bank anweist, auf Anforderung des Einziehenden zu buchen.

Der Gesetzgeber hat hier gar nichts zu regeln, weil es nichts zu regeln gibt.

und

die Bank dann die Einzugsermächtigung an den Berechtigten
weiterleitet, dann kann die Bank beim Kunden ein
entsprechendes EDV-technisches „Mascherl“ setzen und die
berühmten Einzugs-Datenträger bzw. -Files, die über
Datenleitung kommen, können mit diesen Mascherln abgeglichen
werden. Schliesslich kann die Bank ja auch überprüfen, ob das
Konto überhaupt gedeckt ist und dann einen Einzug zurückweisen

  • warum nicht auch, wenn das Mascherl nicht gesetzt ist?

Ich glaube, dass sich da die Banken lediglich raushalten, weil
meistens die Einzugsberechtigten die besseren Kunden sind, die
man ja nicht vergrämen will - wie es dabei dem kleinen Kunden
geht, ist der Bank ziemlich wurscht.

Das damit die meisten Lastschriften unmöglich werden, ist Dir schon klar, oder?

Jeder Laden in dem Du mit Karte (ohne PIN) bezahlt gibt Dir dann die Lastschrifteinzugsgenehmigung mit, die Du natürlich direkt zur Bank bringst, damit der Laden sein Geld kriegt, gleiches gilt für Versandhäuser, Telekom und Co.

Aber auch sowas gibts schon, nennt sich Überweisung.

Nochwas, Dein Vorschlag hebelt den Automatismus für dieses Zahlungsmittel aus, Folge der Idee wäre zwar ein höherer Beschäftigungsstand im Bankengewerbe, weil man dafür neues Personal einstellen müsste, der Nachteil sind jedoch hohe Kosten und längere Bearbeitungszeiten.

Willst Du für ne Lastschrift 2 € zahlen?

Eine schon lange verärgerte Bankkundin

Mein Vorschlag: lass doch Dein Konto für alle Lastschriften sperren und überweise einfach, oder noch besser, auflösen und das Geld beim Arbeitgeber abholen, die Bestellung bei Otto direkt in Hamburg bezahlen, die Versicherung in Nürnberg und die Telefonrechnung dierekt in Düsseldorf begleichen, dann sparst Du Dir die Banken ganz.

Sorry Leute, aber manchmal verstehe ich nicht, warum die Banken für die Inkompetenz mancher Menschen, ein Konto so zu führen, dass bei Abbuchungen Geld auf dem Konto zu sein hat, schuldig sein soll.

Grüße
Uwe

Maria

1 „Gefällt mir“

Um es zu vervollständigen:

warum die
Banken für

den Unwillen oder die Unfähigkeit, den Kontoauszug regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen zu überprüfen und vor allem nicht seine Kontodaten unter der halben Weltbevölkerung zu streuen, verantwortlich sein sollen.

Gruß,
Christian