Berechtigung von Urkundenaustellungen

Hallo nochmnal an Alle,

eine offene Frage habe ich noch. Wenn mein Großvater ein 2. Mal geheiratet hat, also ist diese Frau meine Stiefgroßmutter. Habe ich ein Recht die Heiratsurkunde dieser zweiten Ehe zu erhalten? Immerhin ist es ja mein Großvater in direkter Linie.

Hallo Markus,

ja, ich bin mir ziemlich sicher, dass Du ein Anrecht auf diese Urkunde hast.

Zitat aus der Regionalliste für Familien- und Heimatforscher in Bayern

Seit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts am 1.1.2009 können Sie
auch von Geschwistern der Eltern, Großonkeln, Großtanten usw. Kopien des
Geburtenbuches anfordern wenn die Geburt vor 110 Jahren eingetragen wurde.
Bei Eheschließungen gilt eine Festlegungsfrist von 80 Jahren und bei
Sterbefällen eine Frist von 30 Jahren.
Es müssen also nicht mehr die Vorfahren in gerader Linie sein. Wenn Sie
Glück haben, ist eine Randnotiz des Standesamtes enthalten und Sie haben
dann gleich die Ehe- und Sterbedaten.

Dafür müssten Sie nur die zuständige Geburtsgemeinde anschreiben oder
telefonieren.
Zitat Ende

Link zu dieser Regionalliste:

http://list.genealogy.net/mm/listinfo/bavaria-l

Viel Erfolg

Alexander