Ich fühle mich durch eine Rechtsanwältin schlecht beraten. Bin Hartz IV Empfänger und habe zusätzlich zum Berechtigungsschein für Beratungshilfe 10,00 € bezahlt und eine Unterschrift geleistet, dass ich die Beratung in Anspruch genommen habe.
Kann ich den Berechtigungsschein und das Geld zurückfordern?
Ich Danke für jede Antwort.
Gruß Dacky45