Berechtigungsschein vom Rechtsanwalt zurückfordern

Ich fühle mich durch eine Rechtsanwältin schlecht beraten. Bin Hartz IV Empfänger und habe zusätzlich zum Berechtigungsschein für Beratungshilfe 10,00 € bezahlt und eine Unterschrift geleistet, dass ich die Beratung in Anspruch genommen habe.
Kann ich den Berechtigungsschein und das Geld zurückfordern?
Ich Danke für jede Antwort.

Gruß Dacky45

Tut mir leid, das weiß ich auch nicht.
Grüße
Mops

Danke Mops, du hast mir sehr, sehr, sehr geholfen!

Tut mir leid, das weiß ich auch nicht.
Grüße
Mops

Hallo Dacky,
soweit ich weiß, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der 10 Euro und Rückgabe des Berechtigungsscheins.
Gruß
NobbyNic