Hallo !
Ich will morgen zur Rentenstelle und Antrag auf volle BU-Rente stellen ! ( teilweise BU-Rente bis zur Altersrente bekomme ich schon ) Danach zum Amtsgericht zwecks Antrag auf ein Berechtigungsschein für den Rechtsanwalt ! Meine Frage : Hat der Berechtigungsschein auch noch Gültigkeit wenn sich die ganze Sache bis ins neue Jahr rein zieht ? Wann mit den Gutchein zum Anwalt nach z.B.Ablehnung der Rente oder nach Widerspruch der Ablehnung ?
Vielen Dank für eure Antworten