Berechtigungsschein

Hallo liebe Experten!

Wozu genau berechtigt einen eigentlich ein Berechtigungsschein vom Amtsgericht?

Angenommen eine Frau, über 20 Jahre verheiratet, in dieser Zeit nie berufstätig und finanziell vom Mann abhängig, benötigt für die Trennung/Scheidung einen Anwalt.
Da sie kein eigenes Einkommen hat erhält sie einen Berechtigungsschein und legt ihn der Anwältin beim Erstgespräch vor.
Es gibt ein weiteres Gespräch, bei dem die Anwältin sagt, von nun an müsse die Frau selbst zahlen. Auf dem Amtsgericht hat die Ehefrau auch tatsächlich keinen weiteren Berechtigungsschein bekommen.

Ist das korrekt so?

Mir stellt sich das so dar, dass man diesen Prozess doch im Leben nicht mit einem einzigen Anwaltsgespräch abhandeln kann, insbesondere, wenn der Noch-Ehemann ständig neue Fakten schafft. Vor allem, wenn man noch nie eine Scheidung durchgemacht hat, wie soll man da beim Erstgespräch schon alles wissen, was man abfragen muss.

Wer kein Geld hat, hat also Pech gehabt? Hat die Anwältin da nicht auch nicht Informationspflicht, wie die Mandantin das hinbekommt, bis zur Scheidung (was ja erst nach 1 Trennungsjahr stattfindet) anwaltliche Unterstützung bekommen kann?

Für konkrete Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Gruß, Diva

Moin,
eher nicht, denn dafür gibt es die Prozesskostenhilfe, die muss man allerdings beim zuständigen Gericht beantragen, und dann geht’s los, komisch, dass dir das die Anwältin nicht nahegelegt hat…
Grüße

Info:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGFlensburg/Service/AbisZ/_documents/Familienstreitigkeiten.html

MfG
duck313

Die gibt es für den Scheidungsprozess, der hat aber noch nicht begonnen. Noch wohnen beide Ehepartner im selben Haus, es geht jetzt erstmal um die Trennung an sich, um Geld, um die Kinder, da ist die Scheidung noch in weiter Ferne.