Berechung Lohn nach gerichtlichen VErgleich

nach einer Kündigung führet eine Kürzung des Lohns. Ich klagte beim Arbeitsgericht und es lief auf einen Vergleich aus. Es wurde ein Brutto Lohn festgelegt, Urlaubsabgeltung und teilweise die Summen die bereits in Netto gezahlt wurden, abgezogen.
Da ich jedoch den Lohn hätte im April bekommen sollen und die restliche Zahlung im Oktober erst/Spetember. Muss sie Urlaubsabgeltung zusammen mit dem Bruttolohn addiert werden? oder wird sie separat versteuert?
Auch habe ich die Summen addiert und einem Brutto-Netto Lohn Programm in Internet
eingegeben, es kam mehr raus als auf der Lohnabrechung. und diese Lohnabrechnung erhielt eine mit Bleistigt eingetragene NettoSumme. ich habe das bemängelt, nu habe ich doch Anspruch auf eine korrekte Lohnabrechung, die auch ordentlich gedruckt wurde?
Muss die Urlaubsabgeltung zusammenaddiert werden?Wo bekomme ich eine ordentliche Berechung, die ich dem Gerichstvollzieher zur vollstreckung mitgeben kann? Der macht keine Berechnung für mich…Über Info würde ich mich sehr freuen…danke

Rechtsberatung in einem konkreten Fall darf in diesem Forum nicht erteilt werden. Generell gilt aber meines Wissens, dass ein vollstreckbarer Anspruch auf BRUTTO-Lohn besteht und der (ehemalige) Arbeitnehmer dann selbst verantwortlich ist für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben.

Ich würde raten sich unbedingt an die Arbeiterkammer zu wenden.Dort kann man deine Lohnanspüche auf Cent genau berechnen.Diese führt auch Exekution gegen den Arbeitgeber und dies auch noch gratis. Besorge dir die Telefonnummer der nächstgelegenen Arbeiterkammer.Auch Gewerkschaften machen das für Mitglieder. Ich hoffe ich konnte helfen.

Ich würde raten sich unbedingt an die Arbeiterkammer zu
wenden.

Nette Idee, allerdings ist das einzige Bundesland in Deutschalnd, das etwas ähnliches wie Österreich hat, das Land Bremen …

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Danke schön, ich bin häufig in Bremen/Bremerhaven kann ich dort die hilfe nicht in Anspruch nehmen? danke.

Danke schön, ich bin häufig in Bremen/Bremerhaven kann ich
dort die hilfe nicht in Anspruch nehmen? danke.

Nein


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Natürlich haben Sie Anspruch auf eine konkrete Lohnabrechnung, insbesondere auf eine einwandfrei und belegbare - also nicht per Bleistift - angefertigte Lohnabrechnung.

Was die steuerliche Behandlung der Urlaubsabgeltung anbelangt, würde ich mich an einen Lohnsteuerbüro wenden. Eine solche allgemeine Auskunft können die Ihnen im Zweiffel auch direkt kostenlos beantworten.

VG

HK

Hi!

Natürlich haben Sie Anspruch auf eine konkrete Lohnabrechnung,
insbesondere auf eine einwandfrei und belegbare - also nicht
per Bleistift - angefertigte Lohnabrechnung.

Woraus liest Du, dass eine Entgeltbescheinigung gem. § 108 GewO nicht mit dem Bleistift erstellt sein darf?

Was die steuerliche Behandlung der Urlaubsabgeltung anbelangt,
würde ich mich an einen Lohnsteuerbüro wenden. Eine solche
allgemeine Auskunft können die Ihnen im Zweiffel auch direkt
kostenlos beantworten.

Klar, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine haben ja nichts besseres zu tun, als kostenlos ihre Dienste anzubieten …

Gruß
Guido

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