Bereich: Arbeitsamt/Jobcenter Rückzahlungen

Hallo Community,
sehr geehrter Damen und Herren

Meine Frage ist nicht ganz so einfach zu erklären.
Mir ist der folgende Inhalt nun schon 4x passiert.

Wenn man aus der Arbeitslosigkeit/Hartz4 in eine Beschäftigung wechselt, sei es ein Praktikum, eine Teilzeitstelle oder Vollzeit. Muss man seine letzte erhaltene Zahlung wieder zurückzahlen da man ja nun seit dem Begin des neuen Beschäftigungsverhältnis, wenn das Gehalt ausreicht, nicht mehr auf die Unterstützung des Amtes angewiesen ist.

Wenn ich z.B ein neues Beschäftigungsverhältnis zum 01.05.13 beginne, bekomme ich mein erstes Gehalt am ende es Monats. Das Geld für diesen Monat (01.05) habe ich natürlich vom Amt erhalten, für Miete und Lebensmittel. Nun ist der Monat zuende und man erhält sein erstes Gehalt womit man dann die Miete & Lebensmittel für den nächsten Monat (01.06) bezahlt.
Vom Amt hat man sich ja abgemeldet da man mit seinem neuen Gehalt irgendwie um die runden kommt (z.B 1000€ Netto)
Nun wird man dann vom Amt angeschrieben das man die letzte Zahlung von Miete/Hartz4 zurück zu zahlen müsste. Dies kann man aber auch nicht alles auf einmal abbezahlen. Nun ist man vielleicht nur ein halbes Jahr in der Beschäftigung, oder es ist nur ein Praktium, und bei jedem weiteren „dem Job hinterher sein“ bekommt man weitere Schulden/Abzahlungen.

Mir ist klar das man das mit einem besseren Gehalt vielleicht in 1-2 Monaten schnell abbezahlt, aber wenn das nicht so schnell möglich ist, dann stapeln sich irgendwann diese Abzahlungen weil man der Arbeit hinterher ist.

Ich verstehe einfach nicht wieso ds wirklich rechtens ist?

Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen, oder Tips/Ratschläge.

Vielen Dank

Hallo,
ja das ist alles richtig so, da Sie ja sonst doppelte Bezüge bekommen würden. Hartz VI sowie Ihr Gehalt, das ist natürlich nicht zulässig.
Wie Sie selber sagten ist es Ihnen schon 4 x passiert, aus diesem Grund können Sie davon ausgehen das es natürlich Rechtens ist.
Viel Glück
glaub nicht alles