Hallo,
Die Vorabnahme war nicht die Abnahme. Wenn der Vermeiter nicht
wollte, dass der Laminat entfernt wird, es tut mir leid, zwar
spitzfindig aber juristisch einfach korrekt, hat der Vermieter
keine Zusage gegeben, dass er den Laminat anteilig bezahlt.
Wenn der VM die Entfernung des Laminats nicht will, heißt dies
nicht, dass er dafür Zahlungen leisten will.
Auch bei der Abnahme wurde der willen kundgetan, der Vermieter
äußerte sich mit den Worten: „Über den Preis werden wir uns
sicher einig.“
Tut mir leid. Ich sehe hier keine Zusage auf einen Betrag, nicht einmal die Zusage auf eine gewisse Zahlung. Es ist die Absicht bekundet, dass man sich einig werden kann. Dies schließt ein, dass der VM auch „nein“ sagt, wenn ihm die Preisvorstellungen nicht gefallen.
Hier bedarf es - bei der Endabnahme der klaren Feststellung
des Vermieters, dass er den Laminat übernimmt und anteilig die
Kosten ersetzt. Aus einer Äußerung eine Vereinbarung
abzuleiten erlebe ich in der Praxis immer wieder.
Die Darstellung, wie es gelaufen sein soll, widerspricht im
übrigen dem Eingangsthread. OBen wird von Zusage der Übernahme
gesprochen. Hier nun davon, dass der VM nicht wollte, dass der
Laminat entfernt wird. Ob der VM dann erklärt hat, er
erstattet z.B. 500 € oder mit dem Hinweis, dass bei der
Endabnahme „man über den Übernahmepreis“ sich abschließend
einigen wird" ist also durchaus möglich.
Nein nicht ganz.
Der Bevollmächtigte hat ganz klar gesagt, der Laminat wird
mittels 10 Jahre Abnutzung bezahlt. (3,5 Jahre - -35%). Der
Vermieter selbst, sagte auch, er wolle den Laminat, man solle
ihn auf keinen Fall entfernen.
Hatte der Bevollmächtigte den Auftrag, die Wohnungsabnahme vorzunehmen oder auch die Vollmacht namens und in Vollmacht des Vermieters Erklärungen abzugeben oder anzunehmen ? Gibt es gar eine schriftliche Vollmacht ode rnur den Hinweis „Herr Müller“ wird die Wohnung abnehmen.
Ich weiss, dass mich hier zu diesem Thema einige am liebsten steinigen würden. Es hilft aber nichts. Unkare, unbestimmte und undefinierte Absprachen entwickeln keinen Anspruch. Ltztlich muss der Mieter konkret sich überlagen, was unter Zeugen wie und von wem gesagt wurde.
Für den Mieter war dies doch eine eindeutige Kaufabsicht von
Seitens des Vermieters.
Das Problem ist, dass der Vermieter sagt, er wolle auf jeden Fall den Laminat behalten. Offenbar hat er aber keine direkte Zusage zur Kostenerstattung gemacht.
Der Bevollmächtigte - ob er Erklärungen abgeben durfte wäre noch zu klären - ( hier muss der Mieter nachfragen, er hätte dies auch bei der Übergabe bereits tun müssen, damit er überhaupt weiss, ob der Bevollmächtigte überhaupt befugt ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben ) hat eine Zusage erteilt. Ich sehe derzeit - auch wenn es hier im Thread andere Meinungen gibt - keine Kostenzusage, die jemand verbindlich abgegeben hat.
Möglicherweise ist dieser Mieter im Zusammenspiel zwischen dem VM und dessen Bevollmächtigten bewußt getäuscht worden. Der Eine verspricht und der Andere möchte, dass der Laminat nicht entfernt wird. HIer spätetens hätte der Mieter den VM konkret auffordern müssen, den Übernahmepreis zu nennen. Wir werden uns schon einigen bedeutet doch, dass von den 10 % pro Jahr Abnutzung keine Spur mehr ist und wenn sich der Mieter darauf eingelasen hat, der VM auch erklären kann, dass er nichts mehr zahlt.
Einfach. Der Mieter wird wohl die Frage nur gerichtlich klären können. Dort wäre zu prüfen wer was und wie und zu welcher Zeit erklärt hat und ein Gericht wird dann bewerten müssen, wie zu verstehen ist, was der VM gesagt hat. Notfalls wäre hier auch ein Gutachten erforderlich. Dann aber rentiert sich der Prozess nicht.
Doch Vorsich. Der Mieter könnte möglicherweise einen Prozess gewinnen, allerdings ist hier ein Vergleich mehr als sicher und die Kosten werden letztlich die Erstattung auffressen. Ich kann nur jeden hinwiesne, keine Leistungen in Wohnungen einzubringen, wenn keine schriftliche, klare Vereinbarung getroffen wird.
Gruss Günter