Bereicherung durch Vermieter - rechtens?

Guten Morgen,

man stelle sich vor. Eine Person zieht in eine Wohnung und läßt hier auf dem kompletten Boden Laminat verlegen. Beim Auszug wurde mit dem einem Beauftragten des Vermieters die Absprache getroffen, der Laminat wird vom Vermieter übernommen (mündlich). (ca. 10% Regel pro Jahr Abzug).
Der ehemalige Mieter hört dann lange nichts. 2 Monate nach dem Auszug frägt dieser den Ex-Vermieter - der will nun aber nichts mehr von einer Zahlung wissen. Der Laminat sei zu „kaputt“.

Was kann der Ex-Mieter unternehmen `? Im Prinzip handelt es sicherbei um Diebstahl oder ? Der Laminat ist ja Privat-Eigentum des Ex-Mieters.

Viele Grüße
Tom

Hallo,

also Diebstahl ist folgendes:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt , die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Also weggenommen wurde da schon Mal nichts. Der Mieter hat es einfach drin gelassen. Nun gilt es zu beweisen, dass der Vermieter das Laminat tatsächlich kaufen wollte. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, würde man davon ausgehen, dass der Mieter dem Vermieter dies kostenlos überlassen hat um sich die Entfernung und Entsorgung zu ersparen.

Gruß

S.J.

man stelle sich vor. Eine Person zieht in eine Wohnung und
läßt hier auf dem kompletten Boden Laminat verlegen. Beim
Auszug wurde mit dem einem Beauftragten des Vermieters die
Absprache getroffen, der Laminat wird vom Vermieter übernommen
(mündlich). (ca. 10% Regel pro Jahr Abzug).
Der ehemalige Mieter hört dann lange nichts. 2 Monate nach dem
Auszug frägt dieser den Ex-Vermieter - der will nun aber
nichts mehr von einer Zahlung wissen. Der Laminat sei zu
„kaputt“.

Was kann der Ex-Mieter unternehmen `? Im Prinzip handelt es
sicherbei um Diebstahl oder ? Der Laminat ist ja
Privat-Eigentum des Ex-Mieters.

Viele Grüße
Tom

Also weggenommen wurde da schon Mal nichts. Der Mieter hat es
einfach drin gelassen. Nun gilt es zu beweisen, dass der
Vermieter das Laminat tatsächlich kaufen wollte. Kann dieser
Beweis nicht erbracht werden, würde man davon ausgehen, dass
der Mieter dem Vermieter dies kostenlos überlassen hat um sich
die Entfernung und Entsorgung zu ersparen.

Bei der Vorabnahme wurde eindeutig der Übernahmewillen kundgetan.
Der Mieter hat ausdrücklich gefragt, ob er den Laminat entfernen soll oder der Vermieter diesen übernehmen möchte. Der Vermieter wollte keinesfalls die Entfernung.

Hallo,

mangels einer klaren Absprache bei der Verlegung des Laminats in Schriftform dürfte dem Mieter kein Anspruch zustehen.

Jedoch kan diese Frage abschließend schon deshalb nicht beantwortet werden, weil keinerlei Hinweise bestehen, seit wann der Laminat verlegt ist und ob durch übermässige Abnutzung oder Flecken und Kratzer hier eine höhere Abnutzung als üblich vorliegt.

Gruss Günter

man stelle sich vor. Eine Person zieht in eine Wohnung und
läßt hier auf dem kompletten Boden Laminat verlegen. Beim
Auszug wurde mit dem einem Beauftragten des Vermieters die
Absprache getroffen, der Laminat wird vom Vermieter übernommen
(mündlich). (ca. 10% Regel pro Jahr Abzug).
Der ehemalige Mieter hört dann lange nichts. 2 Monate nach dem
Auszug frägt dieser den Ex-Vermieter - der will nun aber
nichts mehr von einer Zahlung wissen. Der Laminat sei zu
„kaputt“.

Was kann der Ex-Mieter unternehmen `? Im Prinzip handelt es
sicherbei um Diebstahl oder ? Der Laminat ist ja
Privat-Eigentum des Ex-Mieters.

Viele Grüße
Tom

Okay, wenn das so klar ist und man das auch stichhaltig beweisen kann, ab zum Anwalt und das Geld auf dem Klageweg eintreiben.

Kann man es hingegen nicht beweisen, weil das nur mündlich ohne Zeugen vereinbart wurde, hat man ein Problem.

Bei der Vorabnahme wurde eindeutig der Übernahmewillen
kundgetan.
Der Mieter hat ausdrücklich gefragt, ob er den Laminat
entfernen soll oder der Vermieter diesen übernehmen möchte.
Der Vermieter wollte keinesfalls die Entfernung.

Hallo,

mangels einer klaren Absprache bei der Verlegung des Laminats
in Schriftform dürfte dem Mieter kein Anspruch zustehen.

Wieso das? Zum einen bedarf eine solche Vereinbarung keiner Schriftform, zum anderen ist sie gar nicht notwendig. Wenn ich Laminat in meiner Wohnung verlegt habe, kann ich das beim Auszug entweder entfernen und den Ursprungszustand wieder herstellen oder es an den Vermieter verkaufen/verschenken etc.

Jedoch kan diese Frage abschließend schon deshalb nicht
beantwortet werden, weil keinerlei Hinweise bestehen, seit
wann der Laminat verlegt ist und ob durch übermässige
Abnutzung oder Flecken und Kratzer hier eine höhere Abnutzung
als üblich vorliegt.

Wenn, wie in dem hier vorliegenden fiktiven Fall, ein Kaufvertrag zu bestimmten Konditionen (10%/Jahr) geschlossen wurde, kann der Vermieter nicht im Nachhinein die Vergütung vom Zustand abhängig machen. Es sei denn das Laminat leigt seit 10 Jahren. Dann allerdings wäre die 10%/Jahr Vereinbarung wohl nie getroffen worden.

Das Problem in diesem Fall ist einzig und allein die Beweisbarkeit des Vertrags und des Inhalts.

Ich bin über den Inhalt der Antwort in Anbetracht der Angaben in deiner ViKa zugegebenermaßen äußerst erstaunt.

Gruß

S.J.

man stelle sich vor. Eine Person zieht in eine Wohnung und
läßt hier auf dem kompletten Boden Laminat verlegen. Beim
Auszug wurde mit dem einem Beauftragten des Vermieters die
Absprache getroffen, der Laminat wird vom Vermieter übernommen
(mündlich). (ca. 10% Regel pro Jahr Abzug).
Der ehemalige Mieter hört dann lange nichts. 2 Monate nach dem
Auszug frägt dieser den Ex-Vermieter - der will nun aber
nichts mehr von einer Zahlung wissen. Der Laminat sei zu
„kaputt“.

Was kann der Ex-Mieter unternehmen `? Im Prinzip handelt es
sicherbei um Diebstahl oder ? Der Laminat ist ja
Privat-Eigentum des Ex-Mieters.

Viele Grüße
Tom

Hallo,

Die Vorabnahme war nicht die Abnahme. Wenn der Vermeiter nicht wollte, dass der Laminat entfernt wird, es tut mir leid, zwar spitzfindig aber juristisch einfach korrekt, hat der Vermieter keine Zusage gegeben, dass er den Laminat anteilig bezahlt. Wenn der VM die Entfernung des Laminats nicht will, heißt dies nicht, dass er dafür Zahlungen leisten will.

Hier bedarf es - bei der Endabnahme der klaren Feststellung des Vermieters, dass er den Laminat übernimmt und anteilig die Kosten ersetzt. Aus einer Äußerung eine Vereinbarung abzuleiten erlebe ich in der Praxis immer wieder.

Die Darstellung, wie es gelaufen sein soll, widerspricht im übrigen dem Eingangsthread. OBen wird von Zusage der Übernahme gesprochen. Hier nun davon, dass der VM nicht wollte, dass der Laminat entfernt wird. Ob der VM dann erklärt hat, er erstattet z.B. 500 € oder mit dem Hinweis, dass bei der Endabnahme „man über den Übernahmepreis“ sich abschließend einigen wird" ist also durchaus möglich.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Vorabnahme war nicht die Abnahme. Wenn der Vermeiter nicht
wollte, dass der Laminat entfernt wird, es tut mir leid, zwar
spitzfindig aber juristisch einfach korrekt, hat der Vermieter
keine Zusage gegeben, dass er den Laminat anteilig bezahlt.
Wenn der VM die Entfernung des Laminats nicht will, heißt dies
nicht, dass er dafür Zahlungen leisten will.

Auch bei der Abnahme wurde der willen kundgetan, der Vermieter
äußerte sich mit den Worten: „Über den Preis werden wir uns sicher einig.“

Hier bedarf es - bei der Endabnahme der klaren Feststellung
des Vermieters, dass er den Laminat übernimmt und anteilig die
Kosten ersetzt. Aus einer Äußerung eine Vereinbarung
abzuleiten erlebe ich in der Praxis immer wieder.

Die Darstellung, wie es gelaufen sein soll, widerspricht im
übrigen dem Eingangsthread. OBen wird von Zusage der Übernahme
gesprochen. Hier nun davon, dass der VM nicht wollte, dass der
Laminat entfernt wird. Ob der VM dann erklärt hat, er
erstattet z.B. 500 € oder mit dem Hinweis, dass bei der
Endabnahme „man über den Übernahmepreis“ sich abschließend
einigen wird" ist also durchaus möglich.

Nein nicht ganz.
Der Bevollmächtigte hat ganz klar gesagt, der Laminat wird mittels 10 Jahre Abnutzung bezahlt. (3,5 Jahre - -35%). Der Vermieter selbst, sagte auch, er wolle den Laminat, man solle ihn auf keinen Fall entfernen.

Für den Mieter war dies doch eine eindeutige Kaufabsicht von Seitens des Vermieters.

Ja, hierfür gibt es Zeugen.

Ist es den möglich, den Vermieter zur Herausgabe des Laminats zu verpflichten/verklagen ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

mangels einer klaren Absprache bei der Verlegung des Laminats
in Schriftform dürfte dem Mieter kein Anspruch zustehen.

Wieso das? Zum einen bedarf eine solche Vereinbarung keiner
Schriftform, zum anderen ist sie gar nicht notwendig. Wenn ich
Laminat in meiner Wohnung verlegt habe, kann ich das beim
Auszug entweder entfernen und den Ursprungszustand wieder
herstellen oder es an den Vermieter verkaufen/verschenken etc.

Es ist zwar richtig, dass es keiner schriftichen Vereinbarung bedarf. Dann obliegt dem Mieter notfalls die Beweispflicht. Doch Fragesteller spricht einmal von Vorabnahme, von Abnahme und von der späteren Weigerung des Vermieters, den Laminat gegen Ersatz zu übernehmen. Dabei wird doch auch auf den Zustand hingewiesen.

Jedoch kan diese Frage abschließend schon deshalb nicht
beantwortet werden, weil keinerlei Hinweise bestehen, seit
wann der Laminat verlegt ist und ob durch übermässige
Abnutzung oder Flecken und Kratzer hier eine höhere Abnutzung
als üblich vorliegt.

Wenn, wie in dem hier vorliegenden fiktiven Fall, ein
Kaufvertrag zu bestimmten Konditionen (10%/Jahr) geschlossen
wurde, kann der Vermieter nicht im Nachhinein die Vergütung
vom Zustand abhängig machen. Es sei denn das Laminat leigt
seit 10 Jahren. Dann allerdings wäre die 10%/Jahr Vereinbarung
wohl nie getroffen worden.

Und weshalb nicht ? Wenn der Mieter den Laminat über Gebühr abgenutzt hat, Kratzer oder Flecken im Laminat sind, kann er kaum mit der 10 % Regelung rechnen. Denn Schäden beinhaltet diese Vereinbarung kaum. Sie richtet sich - wenn sie überhaupt so getroffen wurde - nach der üblichen Abnutzung. Kratzer und Flecken sind nicht üblich.

Das Problem in diesem Fall ist einzig und allein die
Beweisbarkeit des Vertrags und des Inhalts.

richtig

Ich bin über den Inhalt der Antwort in Anbetracht der Angaben
in deiner ViKa zugegebenermaßen äußerst erstaunt.

Gruss Günter

man stelle sich vor. Eine Person zieht in eine Wohnung und
läßt hier auf dem kompletten Boden Laminat verlegen. Beim
Auszug wurde mit dem einem Beauftragten des Vermieters die
Absprache getroffen, der Laminat wird vom Vermieter übernommen
(mündlich). (ca. 10% Regel pro Jahr Abzug).
Der ehemalige Mieter hört dann lange nichts. 2 Monate nach dem
Auszug frägt dieser den Ex-Vermieter - der will nun aber
nichts mehr von einer Zahlung wissen. Der Laminat sei zu
„kaputt“.

Was kann der Ex-Mieter unternehmen `? Im Prinzip handelt es
sicherbei um Diebstahl oder ? Der Laminat ist ja
Privat-Eigentum des Ex-Mieters.

Viele Grüße
Tom

Hallo,

Die Vorabnahme war nicht die Abnahme. Wenn der Vermeiter nicht
wollte, dass der Laminat entfernt wird, es tut mir leid, zwar
spitzfindig aber juristisch einfach korrekt, hat der Vermieter
keine Zusage gegeben, dass er den Laminat anteilig bezahlt.
Wenn der VM die Entfernung des Laminats nicht will, heißt dies
nicht, dass er dafür Zahlungen leisten will.

Auch bei der Abnahme wurde der willen kundgetan, der Vermieter
äußerte sich mit den Worten: „Über den Preis werden wir uns
sicher einig.“

Tut mir leid. Ich sehe hier keine Zusage auf einen Betrag, nicht einmal die Zusage auf eine gewisse Zahlung. Es ist die Absicht bekundet, dass man sich einig werden kann. Dies schließt ein, dass der VM auch „nein“ sagt, wenn ihm die Preisvorstellungen nicht gefallen.

Hier bedarf es - bei der Endabnahme der klaren Feststellung
des Vermieters, dass er den Laminat übernimmt und anteilig die
Kosten ersetzt. Aus einer Äußerung eine Vereinbarung
abzuleiten erlebe ich in der Praxis immer wieder.

Die Darstellung, wie es gelaufen sein soll, widerspricht im
übrigen dem Eingangsthread. OBen wird von Zusage der Übernahme
gesprochen. Hier nun davon, dass der VM nicht wollte, dass der
Laminat entfernt wird. Ob der VM dann erklärt hat, er
erstattet z.B. 500 € oder mit dem Hinweis, dass bei der
Endabnahme „man über den Übernahmepreis“ sich abschließend
einigen wird" ist also durchaus möglich.

Nein nicht ganz.
Der Bevollmächtigte hat ganz klar gesagt, der Laminat wird
mittels 10 Jahre Abnutzung bezahlt. (3,5 Jahre - -35%). Der
Vermieter selbst, sagte auch, er wolle den Laminat, man solle
ihn auf keinen Fall entfernen.

Hatte der Bevollmächtigte den Auftrag, die Wohnungsabnahme vorzunehmen oder auch die Vollmacht namens und in Vollmacht des Vermieters Erklärungen abzugeben oder anzunehmen ? Gibt es gar eine schriftliche Vollmacht ode rnur den Hinweis „Herr Müller“ wird die Wohnung abnehmen.

Ich weiss, dass mich hier zu diesem Thema einige am liebsten steinigen würden. Es hilft aber nichts. Unkare, unbestimmte und undefinierte Absprachen entwickeln keinen Anspruch. Ltztlich muss der Mieter konkret sich überlagen, was unter Zeugen wie und von wem gesagt wurde.

Für den Mieter war dies doch eine eindeutige Kaufabsicht von
Seitens des Vermieters.

Das Problem ist, dass der Vermieter sagt, er wolle auf jeden Fall den Laminat behalten. Offenbar hat er aber keine direkte Zusage zur Kostenerstattung gemacht.

Der Bevollmächtigte - ob er Erklärungen abgeben durfte wäre noch zu klären - ( hier muss der Mieter nachfragen, er hätte dies auch bei der Übergabe bereits tun müssen, damit er überhaupt weiss, ob der Bevollmächtigte überhaupt befugt ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben ) hat eine Zusage erteilt. Ich sehe derzeit - auch wenn es hier im Thread andere Meinungen gibt - keine Kostenzusage, die jemand verbindlich abgegeben hat.

Möglicherweise ist dieser Mieter im Zusammenspiel zwischen dem VM und dessen Bevollmächtigten bewußt getäuscht worden. Der Eine verspricht und der Andere möchte, dass der Laminat nicht entfernt wird. HIer spätetens hätte der Mieter den VM konkret auffordern müssen, den Übernahmepreis zu nennen. Wir werden uns schon einigen bedeutet doch, dass von den 10 % pro Jahr Abnutzung keine Spur mehr ist und wenn sich der Mieter darauf eingelasen hat, der VM auch erklären kann, dass er nichts mehr zahlt.

Einfach. Der Mieter wird wohl die Frage nur gerichtlich klären können. Dort wäre zu prüfen wer was und wie und zu welcher Zeit erklärt hat und ein Gericht wird dann bewerten müssen, wie zu verstehen ist, was der VM gesagt hat. Notfalls wäre hier auch ein Gutachten erforderlich. Dann aber rentiert sich der Prozess nicht.

Doch Vorsich. Der Mieter könnte möglicherweise einen Prozess gewinnen, allerdings ist hier ein Vergleich mehr als sicher und die Kosten werden letztlich die Erstattung auffressen. Ich kann nur jeden hinwiesne, keine Leistungen in Wohnungen einzubringen, wenn keine schriftliche, klare Vereinbarung getroffen wird.

Gruss Günter

‚pacta sunt servanda‘ - Verträge sind zu halten
Hallo,

wenn vereinbart wurde, dass der Neupreis abzüglich 10%/Jahr erstattet wird, dann wurde das eben so vereinbart. Der Käufer/Vermieter kann nun nicht maßgebliche Vetragsbestandteile ändern, weil der Zustand nicht seinen Vorstellungen entspricht. Zudem ist ja offensichtlich bekannt, dass Abnutzungen vorliegen ansonsten würde ja ein Preis in der Nähe des Neupreises und nicht Abhängig vom Alter vereinbart worden sein. Ein prozentualer Abzug pro Jahr orientiert sich ja klar an einer Abnutzung und einer damit einhergehenden Verschlechterung.

Wenn ich als Käufer einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto abschließe und als Kaufpreis 100 Euro vereinbare, kann ich nicht im Nachhinein aufgrund von Beulen und Kratzern den Preis „drücken“. Wenn 10%/Jahr vereinbart wurde, sind diese auch zu zahlen. Wozu macht man denn Verträge?

„pacta sunt servanda“ sollte dir doch was sagen.

Gruß

S.J.

Und weshalb nicht ? Wenn der Mieter den Laminat über Gebühr
abgenutzt hat, Kratzer oder Flecken im Laminat sind, kann er
kaum mit der 10 % Regelung rechnen. Denn Schäden beinhaltet
diese Vereinbarung kaum. Sie richtet sich - wenn sie überhaupt
so getroffen wurde - nach der üblichen Abnutzung. Kratzer und
Flecken sind nicht üblich.

Offener Dissens/Einigungsmangel = kein Vertrag
Hallo,

Auch bei der Abnahme wurde der willen kundgetan, der Vermieter
äußerte sich mit den Worten: „Über den Preis werden wir uns
sicher einig.“

Wobei es sich hier um einen offenen Dissens handeln dürfte, d.h. über wesentliche Inhalte des Kaufvertrags (hier der Preis) wurde noch keine Einigung erzielt. Der Vertrag gilt also als noch nicht geschlossen (§154 BGB).

PS: Ich staune immer wieder, wie einige Leute Vereinbarungen treffen und sich im Nachhinein wundert, dass sie in die Röhre gucken. So etwas gehört verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert.

Gruß

S.J.

Sofern ein Vertrag besteht und der Inhalt beweisbar ist, kann man den Vermieter auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verklagen.

Ja, hierfür gibt es Zeugen.

Ist es den möglich, den Vermieter zur Herausgabe des Laminats
zu verpflichten/verklagen ?

Hallo,

wenn vereinbart wurde, dass der Neupreis abzüglich 10%/Jahr
erstattet wird, dann wurde das eben so vereinbart. Der
Käufer/Vermieter kann nun nicht maßgebliche
Vetragsbestandteile ändern, weil der Zustand nicht seinen
Vorstellungen entspricht. Zudem ist ja offensichtlich bekannt,
dass Abnutzungen vorliegen ansonsten würde ja ein Preis in der
Nähe des Neupreises und nicht Abhängig vom Alter vereinbart
worden sein. Ein prozentualer Abzug pro Jahr orientiert sich
ja klar an einer Abnutzung und einer damit einhergehenden
Verschlechterung.

Wenn ich als Käufer einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes
Auto abschließe und als Kaufpreis 100 Euro vereinbare, kann
ich nicht im Nachhinein aufgrund von Beulen und Kratzern den
Preis „drücken“. Wenn 10%/Jahr vereinbart wurde, sind diese
auch zu zahlen. Wozu macht man denn Verträge?

„pacta sunt servanda“ sollte dir doch was sagen.

Dieser Fall mit dem Auto ist wohl nicht vergleichbar. Hier kaufe ich wie gesehen. Beim Laminat muss ich mir schon den Schaden während der Zeit anrechnen lassen, wo Gebrauch erfolgt.

Stelle Dir einfach mal bildlich vor, juristisch bist Du wohl kaum zu überzeugen, der Mieter verlegt vor drei Jahren Laminat. Er reinigt ihn unfachmännisch, schiebt Möbel hin und her, dass es überall Kratzer gibt, stellt einen Blumenkübel auf, der rinnt und der Laminat ist hinüber. Du bist der Eigentümer. Du bist also bereit, wenn der Laminat z.B. 1000 € kostet, Deinem Mieter 700 € zu zahlen ? Ist es nicht etwas wirklichkeitsfremd, anzuerkennen, dass jemand einen Gegenstand zerstören oder beschädigen darf wie er will, trotzdem volle Entschädigung erhält ?

Ich nehme es krass, weil ich - leider - in meiner Praxis einen solchen Fall erlebt habe. Der aus Albanien stammende Mieter verlegt Laminat. Es ist eine 15 jährige Nutzung vereinbart und anteiliger Ersatz entsprechend der Nutzung bei vorzeitigem Auszug. Die Nutzung des E-Herdes hat dazu geführt, dass die Herdplatten durchgebrannt sind. Der Mieter zieht nach 14 Monaten aus. Bei der Wohnungsübergabe wird festgestellt, dass der Mieter nach dem Ausfall des E-Herdes eine Metallschüssel genommen hat und wenn er Besuch hatte im Wohnzimmer auf dem Fußboden in der Schüssel Feuer gemacht hat. Der Laminat war an mehreren Stellen durch die Hitze angekohlt. Nimm ich nun Deine Auffassung, hätte der Mieter trotzdem Ersatz erhalten müssen. Hat er aber nicht.

Grundsätzlich, wenn es solche Vereinbarungen gibt, dass der Mieter anteilig die Kosten bei Auszug erhält, ist von einem ordnungsgemäßen Bodenbelag auszugehen, der außer der üblichen Abnutzung keine weiteren Schäden oder Mängel hat. Ich hoffe, ich konnte etwas klären, dass nicht alleine die Vereinbarung zutrifft, sondern auch, ob der Mieter vertragsgemäß und ordnungsgemäß den Boden behandelt hat.

Gruss Günter

Und weshalb nicht ? Wenn der Mieter den Laminat über Gebühr
abgenutzt hat, Kratzer oder Flecken im Laminat sind, kann er
kaum mit der 10 % Regelung rechnen. Denn Schäden beinhaltet
diese Vereinbarung kaum. Sie richtet sich - wenn sie überhaupt
so getroffen wurde - nach der üblichen Abnutzung. Kratzer und
Flecken sind nicht üblich.

Hallo,

ich kann deine Argumentation nicht nachvollziehen. In diesem fiktiven Fall besteht ein Vertrag. Ob es sinnvoll war, diesen so abzuschließen, sei dahin gestellt. Aber: ‚pacta sunt servanda‘.

Gruß

S.J.

Dieser Fall mit dem Auto ist wohl nicht vergleichbar. Hier
kaufe ich wie gesehen. Beim Laminat muss ich mir schon den
Schaden während der Zeit anrechnen lassen, wo Gebrauch
erfolgt.

Stelle Dir einfach mal bildlich vor, juristisch bist Du wohl
kaum zu überzeugen, der Mieter verlegt vor drei Jahren
Laminat. Er reinigt ihn unfachmännisch, schiebt Möbel hin und
her, dass es überall Kratzer gibt, stellt einen Blumenkübel
auf, der rinnt und der Laminat ist hinüber. Du bist der
Eigentümer. Du bist also bereit, wenn der Laminat z.B. 1000 €
kostet, Deinem Mieter 700 € zu zahlen ? Ist es nicht etwas
wirklichkeitsfremd, anzuerkennen, dass jemand einen Gegenstand
zerstören oder beschädigen darf wie er will, trotzdem volle
Entschädigung erhält ?

Hallo,

ist ja richtig lustig ,um nicht zu sagen da ist einer sehr rechthaberisch was gleichwohl nicht aufgehen kann.

Wenn Verträge schon einzuhalten sind dann ist dies keine Einseitigkeit sondern Gegenseitig.

Und es wurde doch eigentlich schon alles Wichtige gesagt.
In diesem rein theoretischen Fall geht es doch zunächst erst einmal darum ob es überhaupt eine klare Regelung gab.

Ich stelle nun mal darauf ab was uns die Frage aufgibt:
->die Absprache getroffen, der Laminat wird vom Vermieter übernommen (mündlich). (ca. 10% Regel pro Jahr Abzug).-[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich finde es inzwischen schon eher traurig … dieses ICH-hab-recht-Gehabe …

Aus dem Sachverhalts-Vortrag geht nicht eindeutig hervor, was genau hier vereinbart worden sein sollte.
Auch ich meine, die „(ca. 10% Regel pro Jahr Abzug)“ deuten auf eine angenommene Gesamtnutzungsdauer von 10 Jahren - und eine entsprechende Übernahmezahlung bei entsprechender Restnutzungsdauer zum Übernahmezeitpunkt …
… wenn man überhaupt vom Zustandekommen eines Vertrags ausgehen kann, da über die wesentlichen Punkte „Kaufsache, Eigenschaften“ und „Kaufpreis“ eben offensichtlich keine Einigung erzielt worden ist.

Klar sind Verträge einzuhalten.
Klar ist auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag.
Aber neben theoretisierendem Rechthabenwollen sollte man die Sache doch immer auch ein bischen vernünftig betrachten und überlegen, ob man dem Ratsuchenden letztendlich nur viel tiefer „reinreitet“, wenn er derartigen Ratschlägen folgt.

Letzendlich dürfte der Ratsuchende einfach nur reichlich dumm vor’m Richter stehen, wenn er (mangels Schriftform) nicht beweisen kann, DASS eben überhaupt ein Vertrag besteht und WAS denn genau da eigentlich vereinbart worden sein soll.
Wer darauf Wert legt, dem wird ein Richer natürlich deuten, was er darin sieht …
Selbst wenn’s dann so gut ausgeht, dass wenigstens ein fifty-fifty Vergleich zustandekommt, scheint es mir unwahrscheinlich, dass dadurch dann die vom Ratsuchenden zu zahlenden eigenen Anwaltskosten und die anteiligen Gerichtskosten gedeckt würden - mal abgesehen davon, dass wegen des eventuell strittigen Zustands („zu kaputt“) vielleicht auch noch ein Sachverständigengutachten gerichtl. angeordnet wird und der „Einsatz“ damit erheblich höher wird …
Mir scheint es reichlich unvernünftig unter den geschilderten Sachumständen einen Richterspruch hören zu wollen!

Eine andere Möglichkeit:
Soweit die 6-Monatsfrist noch nicht um ist, könnte der Mieter noch immer sein Wegnahmerecht nach § 548 BGB ausüben bzw. dies dem Vermieter ankündigen. Wenn beide nur einigermassen vernünftig sind, könnte noch immer eine Einigung über einen angemessenen Übernahmepreis für den „zu kaputten“ Laminatboden zustande kommen … ohne dass dazu Gerichts-/Anwaltskosten anfallen …
Wenn nicht, steht es dem Mieter frei, seinen zurückgelassenen (= Aufgabe des Eigentums - nicht „Diebstahl“ durch Vermieter!) Bodenbelag eben doch noch wegzunehmen - und infolge der Wegnahme eben nach den gesetzlichen Bestimmungen den ursprünglichen Zustand auch wiederherzustellen.
Ein vernünftiger Mieter würde wohl auch die ersparten Wiederherstellungskosten in sein Anspruchs-/Wunschdenken bzgl. eines angemessenen Übernahmepreises miteinbeziehen - ebenso wie ein vernünftiger Vermieter, der womöglich vorher keinen Bodenbelag in seiner Mietwohnung hatte, bedenken würde, dass er nun eben günstig einen Bodenbelag in noch … Jahre vermietbarem Zustand übernehmen kann …
http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

Wenn allerdings vom Mieter ein vermietereigener Bodenbelag entfernt worden sein sollte um den eigenen Laminatboden zu verlegen, besteht auch die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Schadensersatzansprüche des Vermieters den Restwert des mietereigenen Laminatbodens (je nach Zustand) übersteigen …

Brettbeschreibung gelesen?
Hallo,

Ich finde es inzwischen schon eher traurig … dieses
ICH-hab-recht-Gehabe …

Brettbeschreibung gelesen? Hier geht es um allgemeine/fiktive Fragen. Außerdem sind wir hier bei wer-weiss-was und nicht bei wer-glaubt-was.

Aus dem Sachverhalts-Vortrag geht nicht eindeutig hervor, was
genau hier vereinbart worden sein sollte.

Doch. Im Ursprungsposting heißt es, dass genau diese Vereinbarung getroffen wurde.

Auch ich meine, die „(ca. 10% Regel pro Jahr Abzug)“ deuten
auf eine angenommene Gesamtnutzungsdauer von 10 Jahren - und
eine entsprechende Übernahmezahlung bei entsprechender
Restnutzungsdauer zum Übernahmezeitpunkt …

Pauschalen sind Pauschalen. Entweder man vereinbart eine solche oder orientiert sich am tatsächlichen. Von ca. 10% war auch nie die Rede.

… wenn man überhaupt vom Zustandekommen eines Vertrags
ausgehen kann, da über die wesentlichen Punkte „Kaufsache,
Eigenschaften“ und „Kaufpreis“ eben offensichtlich keine
Einigung erzielt worden ist.

Das wurde erst später nachgelegt.

Klar sind Verträge einzuhalten.
Klar ist auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag.
Aber neben theoretisierendem Rechthabenwollen sollte man die
Sache doch immer auch ein bischen vernünftig betrachten und
überlegen, ob man dem Ratsuchenden letztendlich nur viel
tiefer „reinreitet“, wenn er derartigen Ratschlägen folgt.

Es geht hier eben genau nicht darum, konkrete Rechtsberatung zu erteilen. Es werden laut Brettbeschreibung Fragen, die fiktiv sind, allgemein diskutiert. Und genau das habe ich getan. Wer so dumm ist ausschließlich aufgrund einer vagen Schilderung eines fiktiven Sachverhalts und der daraus resultierenden allgemeinen Antworten einen Rechtsstreit zu führen, ist selbst schuld.

Man möge sich doch bitte an die fiktiven Fakten halten, die im Ursprungsposting erwähnt wurden und nicht irgendwelche Umstände konstruieren und daraufhin anderen Rechthaberei unterstellen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Es geht hier eben genau nicht darum, konkrete Rechtsberatung
zu erteilen. Es werden laut Brettbeschreibung Fragen, die
fiktiv sind, allgemein diskutiert. Und genau das habe ich
getan. Wer so dumm ist ausschließlich aufgrund einer vagen
Schilderung eines fiktiven Sachverhalts und der daraus
resultierenden allgemeinen Antworten einen Rechtsstreit zu
führen, ist selbst schuld.

Man möge sich doch bitte an die fiktiven Fakten halten, die im
Ursprungsposting erwähnt wurden und nicht irgendwelche
Umstände konstruieren und daraufhin anderen Rechthaberei
unterstellen.

Die Teilnehmer hier im Forum dürften dem allgemeinen Bild unserer Bevölkerung entsprechen. Und dort wird eben auch jede Info, die es in einem Bereich gibt, egal woher sie kommt, als konkrete Aussage genommen.

Jeder Jurist, jeder der in anderen Bereichen, sei es Mietrecht, Lohnsteuerrecht usw. arbeitet wird Dir erklären können, dass die Mandanten sehr häufig auf Wochenzeitschriften mit den dort abgedruckten Urteilen oder auf Fernsehsendungen und gar auch auf FReunde und Arbetskollegen hinweisen, die gesagt haben, was man tun muss. Es geht also nicht um Dummheit, wenn jemand einen Anwalt nimmt und Geld ausgibt.

Es gibt eben eine gewisse Zahl von Menschen, die in einer Notlage jeden Rettungsanker suchen, auch auf Foren wie hier zurükgreifen. Auch solche, die einfach Geld für eine Beratung sparen wollen. Und was hier so fiktiv beschrieben ist, ist doch letztlich nur der nicht
„fassbare“ Akt einer gewünschten rechtlichen Beratung im Zerrbild einer Fiktion. Hier liegt auch ein Problem für viele, die Fragen haben. Aus eigener Sicht seinen Fall darzustellen ist eben wesentlich einfacher wie mit dem Mittel „Da gibt es einen Mieter usw.“

Und letztlich, was auch dieser Thread zeigt, tauchen immer wieder neue Hinweise auf, was noch zusätzlich gesprochen wurde. Dann muss man eben etwas Geduld aufbringen und die Mängel in der Information suchen. Manchmal hilft auch der gesunde Menschenverstand bei der Klärung, ob es so gewesen sein könnte und ob der Vorgang der Lebenswirklichkeit entspricht.

Ich glaube, man kann diesen Bereich nun beenden. Neue Worte findet hier niemand mehr. Es ist akzeptiert, dass Du um Deine Meinung kämpfst.

Gruss Günter