Bereitgestellte Waschmaschine funktioniert nicht

Hallo zusammen,

im Keller des Mehrfamilienhauses steht eine Waschmaschine, die jeder Mieter nutzen kann, sofern er vorher entsprechende Waschmünzen in einen dafür vorgesehenen Apparat werfen muss, damit eine Zeitgutschrift für die Waschmaschine gebucht werden kann, damit die Waschmaschine letztlich waschen kann.

Dieser Waschmünzenautomat funktioniert nicht richtig. D. h. hin und wieder werden Waschmünzen einfach so geschluckt, ohne dass eine Zeitgutschrift erfolgt ist. Eine Münze kostet 50 Cent. Nur, wie will man das als Mieter beweisen?

Darüber hinaus funktionieren die zwei Kammern für den Weichspüler nicht einwandfrei. Die für den Vorwaschgang ist regelmäßig mit Wasser gefüllt, sodass ein Auffüllen von Weichspüler nicht möglich ist. Die Kammer für den Hauptwaschgang ist immer gefüllt mit Weichspüler, den irgendjemand vor Wochen reingemacht hat. Somit ist in dortiges Nachfüllen auch nicht möglich. Die kleine Kammer, die mit Wasser gefüllt ist, leert sich im Laufe des Waschgangs. Die große Kammer allerdings nicht.

Des Weiteren befinden sich an frisch Gewaschenem regelmäßig irgendwelche dunklen Flecken (evtl. Schmierflecken von der Waschtrommel!?).

Der Hausmeister wurde von einem der Mieter konkret einmal persönlich und einmal schriftlich darauf hingewiesen. Nichts ist bis heute geschehen. Auch die Vermietergesellschaft wurde informiert. Bisher auch erfolglos.

Welche Rechte hat der Mieter und welche Pflichten der Vermieter? Wenn der Vermieter eine Waschmaschine bereitstellt und Münzen für deren Nutzun verkauft und der Mieter diese kauft bzw. nutzt, dann wird doch ein Rechtsgeschäft mit zwei Willenserklärungen geschlossen, welches der Vermieter nicht einhält!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hi,

wir hatten auch mal ein paar WEGs mit Gemeinschaftswaschmaschinen im Keller.

Uns als Hausverwaltung war es selbstverständlich, bei Defekt einen Monteur zur Reparatur kommen zu lassen. Da musst Du wohl mehr Dampf bei der Gesellschaft machen. Die Reparatur ist von den Eigentümern zu bezahlen. (eine Grundreinigung wegen den schwarzen Flecken könnte evtl. als Mieterkosten auftreten) – trotzdem: die sollen einen Handwerker beauftragen!

Gesetz gibts vermutlich keins, was den Ersatz Deiner Münzen betrifft aber wenn uns ein Mieter einen Schaden am Gerät gemeldet hat, dann hat er oft vom Hausmeister eine Ersatzmünze gekriegt – war vermutlich Kulanz.
Wie dem auch sei: der Hausmeister ist nicht richtige Ansprechperson (ausser vielleicht für die Reinigung)

Mach Deiner Gesellschaft Dampf, - ich weiss, dass WoBaugesellschaften oft schleppend funktionieren, also bleib hartnäckig…

lg und alles gute
tanja

lg und alles gute
tanja

dto

wäre jetzt zu lustig, wenn du dich im urlaub befinden würdest und dein nachname mit „b“ beginnen würde! :wink:

*lach* – mein Geburtsname beginnt tatsächlich damit, – aber die Angestelltenzeit in Wohnbaugesellschaften und Hausverwaltungen hab ich hinter mir *g* und treib zur Zeit lieber selbständig mein Unwesen *g*

Offtopic
Hallo!

Zum rechtlichen kann ich zwar nichts beitragen, aber trotzdem ein paar Kommentare

Dieser Waschmünzenautomat funktioniert nicht richtig. D. h.
hin und wieder werden Waschmünzen einfach so geschluckt, ohne
dass eine Zeitgutschrift erfolgt ist. Eine Münze kostet 50
Cent. Nur, wie will man das als Mieter beweisen?

Es wäre hier sinnvoll, wenn die Person einfach mal ein paar Nachbarn drauf anspricht, die werden wahrscheinlich dasselbe Problem haben.

Darüber hinaus funktionieren die zwei Kammern für den
Weichspüler nicht einwandfrei. Die für den Vorwaschgang ist
regelmäßig mit Wasser gefüllt, sodass ein Auffüllen von
Weichspüler nicht möglich ist.

Ist das nicht normal?

Die Kammer für den
Hauptwaschgang ist immer gefüllt mit Weichspüler, den
irgendjemand vor Wochen reingemacht hat.

Man kann diese „Schublade“, wo man alles reinmacht, doch leicht rausnehmen und dann säubern.

Somit ist in dortiges
Nachfüllen auch nicht möglich. Die kleine Kammer, die mit
Wasser gefüllt ist, leert sich im Laufe des Waschgangs. Die
große Kammer allerdings nicht.

Wenn das Waschmittel nicht eingezogen wird, kann es entweder daran liegen, dass man ein falsches Programm eignestellt hat (die Waschmaschine will also Waschmittel aus einem anderen Fach haben) oder sie ist tatsächlich defekt.
Man kann das Waschmittel übrigens auch direkt in die Maschine reingeben.

Des Weiteren befinden sich an frisch Gewaschenem regelmäßig
irgendwelche dunklen Flecken (evtl. Schmierflecken von der
Waschtrommel!?).

Warum versucht diese Person nicht einmal die Waschtrommel mit einem Küchentuch oder ähnlichem abzutupfen, um herauszufinden, wo das „Öl“ herkommt. Auch beim Dichtungsgummi mal gucken.
Das Flusensieb sollte auch hin und wieder gereinigt werden.

Wenn keine Taten vom Hausmeister etc. folgen, kann man ja mal hier im Forum (Rubrik Haushaltsgeräte oder so) anfragen, woher diese Schmierflecken kommen könnten etc. und dann selbst mal tätig werden

Der Hausmeister wurde von einem der Mieter konkret einmal
persönlich und einmal schriftlich darauf hingewiesen. Nichts
ist bis heute geschehen. Auch die Vermietergesellschaft wurde
informiert. Bisher auch erfolglos.

Welche Rechte hat der Mieter und welche Pflichten der
Vermieter? Wenn der Vermieter eine Waschmaschine bereitstellt

Vorerst sollte der Mieter erst einmal im Mietvertrag nachlesen, ob das „Benutzen der Waschküche mit Waschmaschine“ dort geregelt ist.

und Münzen für deren Nutzun verkauft und der Mieter diese
kauft bzw. nutzt, dann wird doch ein Rechtsgeschäft mit zwei
Willenserklärungen geschlossen, welches der Vermieter nicht
einhält!?

Vieele Grüße
Disap