Hallo zusammen,
im Keller des Mehrfamilienhauses steht eine Waschmaschine, die jeder Mieter nutzen kann, sofern er vorher entsprechende Waschmünzen in einen dafür vorgesehenen Apparat werfen muss, damit eine Zeitgutschrift für die Waschmaschine gebucht werden kann, damit die Waschmaschine letztlich waschen kann.
Dieser Waschmünzenautomat funktioniert nicht richtig. D. h. hin und wieder werden Waschmünzen einfach so geschluckt, ohne dass eine Zeitgutschrift erfolgt ist. Eine Münze kostet 50 Cent. Nur, wie will man das als Mieter beweisen?
Darüber hinaus funktionieren die zwei Kammern für den Weichspüler nicht einwandfrei. Die für den Vorwaschgang ist regelmäßig mit Wasser gefüllt, sodass ein Auffüllen von Weichspüler nicht möglich ist. Die Kammer für den Hauptwaschgang ist immer gefüllt mit Weichspüler, den irgendjemand vor Wochen reingemacht hat. Somit ist in dortiges Nachfüllen auch nicht möglich. Die kleine Kammer, die mit Wasser gefüllt ist, leert sich im Laufe des Waschgangs. Die große Kammer allerdings nicht.
Des Weiteren befinden sich an frisch Gewaschenem regelmäßig irgendwelche dunklen Flecken (evtl. Schmierflecken von der Waschtrommel!?).
Der Hausmeister wurde von einem der Mieter konkret einmal persönlich und einmal schriftlich darauf hingewiesen. Nichts ist bis heute geschehen. Auch die Vermietergesellschaft wurde informiert. Bisher auch erfolglos.
Welche Rechte hat der Mieter und welche Pflichten der Vermieter? Wenn der Vermieter eine Waschmaschine bereitstellt und Münzen für deren Nutzun verkauft und der Mieter diese kauft bzw. nutzt, dann wird doch ein Rechtsgeschäft mit zwei Willenserklärungen geschlossen, welches der Vermieter nicht einhält!?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße