Hallo,
wo kommt im Steuerbescheid des Finanzamtes der Betrag für bereits erstattete Kirchensteuer unter der Rubrik Sonderausgaben her ? Diese sind weder auf der Steuerkarte vermerkt noch durch einen Freibetrag irgendwie erklärbar ?
Danke und Gruß an alle
Frank
Hallo Frank,
in diesem Zusammenhang gilt einmal wieder das Zu-/Abflussprinzip: Unabhängig davon, für welchen VZ die KiSt erstattet worden ist, mindert sie in dem Jahr die Sonderausgaben, in dem der Betrag überwiesen bzw. verrechnet worden ist.
Falls nicht überwiesen, sondern verrechnet, geht das aus der Abrechung zum ESt-Bescheid (Seite 1) hervor, und falls nicht daraus, aus einem Kontoauszug für alle Steuerarten, den auf Anforderung die Finanzkasse erstellt und übersendet.
Schöne Grüße
MM
Hi Frank,
wenn Du im letzten Jahr ein Guthaben bei der Einkommensteuer hattest, dann natürlich auch bei der Kirchensteuer. Solltest Du mal vergessen, diese Erstattung anzugeben, nimmt sich das Finanzamt die Freiheit, 8 % (oder 9 %, je nach Bundesland) von der erstatteten ESt als erstattete KSt einzutragen.
Diese sind weder auf der Steuerkarte vermerkt noch durch einen Freibetrag erklärbar.
Freibetrag für Kirchensteuer?!? In Bayern jedenfalls gibt es den Freibetrag nur auf die Lohnsteuer.
Gruß Ralf
Servus Ralf,
noch zwei Krümelchen hierzu:
Solltest
Du mal vergessen, diese Erstattung anzugeben, nimmt sich das
Finanzamt die Freiheit, 8 % (oder 9 %, je nach Bundesland) von
der erstatteten ESt als erstattete KSt einzutragen.
Das stimmt formal nicht ganz. Es geht hier bloß um die tatsächlich erstattete Kirchensteuer; diese wird sich nicht immer als Prozentsatz der ESt-Erstattung rechnen lassen, bei der Veranlagung wird das auch nicht getan. Bei der Veranlagung wird die KiSt als Prozentsatz der ESt (ggf. unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen & Kappungsgrenzen) festgesetzt und dann mit der tatsächlich vorausgezahlten/einbehaltenen KiSt verrechnet. Die Wege der beiden Steuern scheiden sich also schon bei der Festsetzung, und die Abrechnung erfolgt getrennt.
Diese sind weder auf der Steuerkarte vermerkt noch durch einen Freibetrag erklärbar.
Das Stichwort hierzu heißt „Kappung“ (Spezialfall), aber jedenfalls besteht kein rechnerischer oder formaler Zusammenhang mit dem Sonderausgabenabzug, in den die KiSt genau so einfließt, wie sie in der jeweiligen Periode gezahlt/erstattet wurde - auch wenns fürs Vorvorjahr oder z.B. im Rahmen der Festsetzung/Herabsetzung von Vorauszahlungen war.
Schöne Grüße
MM