Bereits existierende Unterlagen nach Einbürgerung

Hallo zusammen,
das Problem ist, dass nach Einbürgerung mein Vor- und Nachname anders geschrieben werden als in meinem bisherigen Pass, in dem mein Vor- und Nachname auf Deutsch stehen. Im Personalausweis müssen sie aber nach Iso-Norm, soweit ich mich nicht irre, auf latein stehen, auf jeden Fall sind da ein paar Buchstaben anders ( das ist sicher so, da ich heute meine Geburtsurkunde nach Iso-Norm übersetzt abgeholt habe ). Meine Fage ist, was ist nun z.B. mit meinem in DE erworbenen Abitur-Zeugnis, vorläufigem Bachelor-Zeugnis, Sprachzertifikaten, und im Prinzip allen anderen Unterlagen? Müssen die nun alle gestützt auf meine Geburtsurkunde nach Iso-Norm übersetzt werden? Und muss ich z.B. dann eine neue Versicherungskarte, Giro-Card, Meldebestätigung usw. beantragen?

Danke schon mal

Hallo,

ja, Urkunden sind umzuschreiben, somit auch Zeugnisse.

si

Hallo,

ja, Urkunden sind umzuschreiben, somit auch Zeugnisse.

Ach was.
jetzt mal abgesehen von FAQ:1129 begründest du das mit welchem Gesetz oder welcher Vorschrift?

Gruß
!/!

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