Bereits unterschriebener Aufhebungsvertrag
Sehr geehrte Mitglieder,
wie groß sind die Chancen, dass ich über einen Anwalt gegen einen von mir unterschriebenen Aufhebungsvertrag beim Arbeitsgericht klagen kann?
Zum geschichtlichen Ablauf: Am 23.01.2012 bat mich ein Mitarbeiter des Wachunternehmens, bei dem ich bis 31.01.2012 beschäftigt war, in die Niederlassung und teilte mir mit, dass sich das Wachunternehmen von mir trennen wolle, aufgrund der drei Abmahnungen und des neuesten Vorfalls. Er sagte mir, dass die Sekretärin jetzt „mal eben“ einen Aufhebungsvertrag schreiben würde, den ich dann unterschreiben solle.
Ich sagte, dass ich zur Unterschrift am 24.01.2012 vorbeikommen würde, verließ dann die Niederlassung und machte mich auf den Weg zum Wachobjekt. Von dort aus versuchte ich meinen Rechtsanwalt zu erreichen, der jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht an seinem Platz war. Ich bat um Rückruf am Dienstobjekt. Etwa 20 Minuten später erschien dort der Mitarbeiter der Niederlassung mit dem Aufhebungsvertrag. Ich wies ihn daraufhin, dass ich meinen Rechtsanwalt angerufen hätte, der gleich zurückrufen würde.
Dazu meinte dann der Mitarbeiter, dass dies mein gutes Recht sei, jedoch wäre es aufgrund meiner drei Abmahnungen nicht von Vorteil ihn eizuschalten, die dann in einem Rechtsstreit zur Sprache kommen würden und dann davon das Arbeitsamt erfahren würde, hätte ich mit einer dreimonatigen Sperrfrist zu rechnen.
Wenn ich jedoch den Aufhebungsvertrag unterschreiben würde, so hätte ich morgen bei meiner Arbeitslos-meldung beim Arbeitsamt nicht mit einer Sperrzeit zu rechnen und bekäme sofort mein Arbeitslosengeld. So wäre es dann für beide Parteien (Arbeitgeber-Arbeitnehmer) fair gelaufen…
Beim Arbeitsamt sagte man mir jedoch am nächsten Tag, dass genau das Gegenteil der Fall sei. Danach suchte ich eine Anwältin auf, der ich meinen Aufhebungs-
vertrag vorlegte, den sie dann durchlas. Daraufhin meinte sie, dass man jetzt nichts mehr machen könne und für mich „das Kind in den Brunnen gefallen“ sei.
Durch eine Bekannte erfuhr ich dann, dass sie eine Anwältin kennen würde, die sehr gut sei und mit der ich mich in Verbindung setzen solle. In einem Gespräch mit der Anwältin erfuhr ich, dass die Chance gegeben sei, mit der Klage gegen den Aufhebungsvertrag bei Gericht (Annahme der Klage) erfolgreich zu sein, aber sie könne es nicht garantieren.
Da ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben hätte, wäre ich aus meiner Rechtsschutzversicherung raus.
Würde jedoch bei Gericht ein positiver Erfog erzielt werden, so wäre ich wieder durch meine Rechtsschutz-
versicherung gedeckt. Die Privatkosten bis zu einem evtl. Erfolg bei Gericht würden für mich 333,20 Euro betragen. Ich machte letzte Woche Donnerstag einen Termin für Freitag dieser Woche bei der Anwältin aus, den ich jedoch heute telefonisch widerrief, nachdem ich gestern tel. durch das Arbeitsgericht erfuhr, dass die Chance auf Erfolg mehr als gering sei…
Meine Fragen:
1.) Mach es wirklich keinen Sinn zu klagen?
2.) Wie hoch darf überhaupt eine evtl. folgende Rechnung von der Anwältin sein, bei der ich mich zu einem Termin für Freitag diese Woche, schon vorige Woche Donnerstag angemeldet hatte, den ich heute Donnerstag vormittag absagte? (Ich hatte mich mit ihr letzten Donnerstag über die anfallenden Kosten unterhalten, und Sie schickte mir daraufhin noch vorige Woche einen Brief, in dem aufgelistet steht, was ich zu meinen für morgen abgesagten Termin an Unterlagen hätte mitbringen müssen. Anbei waren sechs Ausdrucke einer Wegbeschreibung zu ihrer Kanzlei.)
So viel zu meiner momentanen Situation.
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bei Euch schon jetzt.
Euer
wolli56