Bereits versteuerte Pauschalen in Steuererklärung

Hallo,

wenn der Arbeitgeber Pauschalen ausbezahlt, die in den Bezügemitteilungen gleich versteuert werden und somit das Gehalt mindern, wo werden diese Verluste in der Steuerklärung geltend gemacht? (Der Verbrauch der Pauschalen kann nachgewiesen werden.)

Vielen Dank im voraus!
Feivel007

Hallom

wenn der Arbeitgeber Pauschalen ausbezahlt, die in den Bezügemitteilungen gleich versteuert werden und somit das Gehalt mindern, wo werden diese Verluste in der Steuerklärung geltend gemacht? (Der Verbrauch der Pauschalen kann nachgewiesen werden.)

Kann man das mal an einem rein fiktiven Beispiel konkret machen? Welche Art von Pauschale zahlt der AG versteuert aus?
Bei bestimmten Werbungskosten können in der Steuererklärung eben nur die Pauschalen angesetzt werden, unabhängig davon, in welcher Höhe tatsächlich Kosten angefallen sind. Als Beispiel fallen mir da jetzt die Verpflegungsmehraufwendungen ein. Wenn da der AG pauschal einfach 30€ pro Tag zahlt und versteuert, kann der AN trotzdem nur die Pauschale ansetzen.

Grüße

Hallo,

beispielsweise wenn Reisekostenpauschalen ausbezahlt werden. Nehmen wir einfach mal 500 Euro an. 500 Euro werden nachweislich verbraucht, aber die 500 Euro Pauschale werden auf den Bezügemitteilungen versteuert und am Ende landen nur 400 Euro auf dem Konto. Also müsste man sich die 100 Euro in der Steuererklärung wieder von Finanzamt zurückholen. Unter welcher Rubrik wird so etwas denn geltend gemacht?

Hallo,

beispielsweise wenn Reisekostenpauschalen ausbezahlt werden.
Nehmen wir einfach mal 500 Euro an. 500 Euro werden nachweislich verbraucht, aber die 500 Euro Pauschale werden auf den Bezügemitteilungen versteuert und am Ende landen nur 400 Euro auf dem Konto.

Also „nur“ 20% Steuern und null SV-Abgaben? Ist bekannt, warum der AG das so abrechnet?

Also müsste man sich die 100 Euro in der Steuererklärung wieder von Finanzamt zurückholen.

Vom Finanzamt bekommt man die 100€ nicht zurück. Man bekommt da maximal zuviel bezahlte Steuern zurück. Bei den 20% Steuersatz bekäme man also bestenfalls effektiv 20€ zuviel gezahlte Steuern zurück.

Unter welcher Rubrik wird so etwas denn geltend gemacht?

Also der AN kann seine Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übrnachtungskosten unter den Werbungskosten geltend machen. Bei den Fahrkosten entweder pauschal 30 ct je gefahrenem Kilometer oder nachweisbar höhere Kosten, wofür man dann ein bißchen rechnen und Belege beifügen müsste. Im Inland gibt es für die Verpflegung Pauschalen, da bringen also auch höhere nachgewiesene Kosten nichts. Bei der Übernachtung kann in Deutschland zwischen einer Pauschale von 20€ oder den tatsächlichen Kosten gewählt werden. Zu den tatsächlichen Übernachtungskosten zählen die separat ausgewiesenen Kosten für Mahlzeiten nicht dazu. Sind sie nicht separat ausgewiesen erfolgt ein pauschalisierter Abzug.
Die ganzen Kosten mindern dann das zu versteuernde Einkommen und es kommt zu einer Differenz zwischen den Lohnsteuervorauszahlungen und der festgesetzten Einkommenssteuer.

Grüße