Hallo,
beispielsweise wenn Reisekostenpauschalen ausbezahlt werden.
Nehmen wir einfach mal 500 Euro an. 500 Euro werden nachweislich verbraucht, aber die 500 Euro Pauschale werden auf den Bezügemitteilungen versteuert und am Ende landen nur 400 Euro auf dem Konto.
Also „nur“ 20% Steuern und null SV-Abgaben? Ist bekannt, warum der AG das so abrechnet?
Also müsste man sich die 100 Euro in der Steuererklärung wieder von Finanzamt zurückholen.
Vom Finanzamt bekommt man die 100€ nicht zurück. Man bekommt da maximal zuviel bezahlte Steuern zurück. Bei den 20% Steuersatz bekäme man also bestenfalls effektiv 20€ zuviel gezahlte Steuern zurück.
Unter welcher Rubrik wird so etwas denn geltend gemacht?
Also der AN kann seine Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übrnachtungskosten unter den Werbungskosten geltend machen. Bei den Fahrkosten entweder pauschal 30 ct je gefahrenem Kilometer oder nachweisbar höhere Kosten, wofür man dann ein bißchen rechnen und Belege beifügen müsste. Im Inland gibt es für die Verpflegung Pauschalen, da bringen also auch höhere nachgewiesene Kosten nichts. Bei der Übernachtung kann in Deutschland zwischen einer Pauschale von 20€ oder den tatsächlichen Kosten gewählt werden. Zu den tatsächlichen Übernachtungskosten zählen die separat ausgewiesenen Kosten für Mahlzeiten nicht dazu. Sind sie nicht separat ausgewiesen erfolgt ein pauschalisierter Abzug.
Die ganzen Kosten mindern dann das zu versteuernde Einkommen und es kommt zu einer Differenz zwischen den Lohnsteuervorauszahlungen und der festgesetzten Einkommenssteuer.
Grüße