Bereitschaft auf Arbeit

Liebe/-r Experte/-in,

Ich freue mich wenn sie mir zu folgendem Thema weiterhelfen können.

Folgender Fall:

Ich arbeite seit 4 Jahren als Callcenter Agent (Sachbearbeiter) in Oberfranken.
Es gibt zwei Schichten Früh und Spätschicht. Dabei ist Wochenendarbeit SA + SO vorgesehen. Dafür gibt es ausgleichstage unter der Woche so dass man nur 5 Tage arbeiten muss. Soweit alles gut.

Neuerdings wurde in unserem Arbeitsplan bestimmt, dass zwei Personen Bereitschaft für das Wochenende haben.
Das heißt wenn ein geplanter Mitarbeiter der Frühschicht der für SA oder SO vorgesehen ist krank wird muss der geplante Bereitschaftler der Gegenschicht einspringen. Dabei ist es egal ob der einzuspringende Mitarbeiter sich fürs Wochenende was vorgenommen hat oder nicht. So kann es passieren, dass ich am Samstag oder Sonntag kurzfristig einen Anruf bekomme „Hallo du musst jetzt auf Arbeit kommen dein Kollege ist krank und du hast im Plan stehen dass du dafür einspringst“ (auch wenn ich mich dafür gar nicht freiwillig gemeldet habe)

Dies ist nämlich auch der Punkt. In unserem Arbeitsvertrag ist zwar Mehrarbeit geregelt dass Überstunden und so angeordnet werden können aber über eine Art Bereitschaft dass ich kommen muss wenn jemand krank wird ist dort nichts vermerkt. Ich habe ja auch nichts dagegen für jemanden einzuspringen nur dann möchte ich vorher gefragt werden ob ich mag und kann – Oder rechtzeitig mind. 3 Tage vorher dazu informiert werden wie es üblich ist.

Was ich auch noch der Hammer finde ist, dass wenn ich für Bereitschaft geplant bin und es fällt für das Wochenende einer aus und ich muss einspringen kann aber nicht z.B. 70er Geburtstag eines Verwandten dann muss ich mich selbst darum kümmern dass jemand für mich einspringt?! Kann doch nicht sein?

Zu erwähnen ist auch, dass wir für das Einspringen der Bereitschaft einen Bonus von 10 Euro bekommen und privat auf unserem Handy dann angerufen werden

Daher meine Frage:

Ist eine Bereitschaft Pflicht wenn diese nicht Vertraglich geregelt ist?

Kann ich sagen: „Ich kann am Wochenende nicht arbeiten“ obwohl ich einfach für eine Bereitschaft eingetragen wurde.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Bei weiteren Fragen schreibt mich einfach an.

Ich danke Ihnen.

Hallo richter-10,

die Verfahrensweise klingt mehr als typisch für die Call-Center-Branche.

Aus meinem Standpunkt heraus würde ich als Erstes fragen:

Gibt es einen Betriebs- bzw. Personalrat und hat dieser eventuell Vereinbarungen zur Arbeitszeit mit der Geschäfts- oder Dienststellenleitung getroffen?

Wird ein mit einer Gewerkschaft geschlossener Tarifvertrag im Betrieb angewandt oder befindet man sich im “tariflosem“ Gebiet in dem mit dem Mitarbeiter ggf. alles gemacht wird, was er sich gefallen lässt.

Ohne zumindest eine dieser Regelungen wird eine solche Anweisung nur über einen direkten Konrakt mit dem Arbeitgeber, ggf. durch Klage vor dem Arbeitsgericht zu klären sein.

Als Arbeitbehmer ist man da durch den Rechtsschutz einer Gewerkschaft oder eben durch eine enrsprechende Rechtsschutzversicherung immer gut beraten.

Dass dabei leider immer die Frage steht ob der Arbeitgeber einen Nach oder bei einem Rechtsstreit noch beschäftigt ist leider traurige Realität.

Wichtig ist auf jeden Fall sich mit Kollegen “zusammenzutun“ und sich wehren, denn es kann nicht sein, dass du jedes WE auf Abruf bist und das noch dazu für einen solchen Betrag. Allein erreicht man da oft nicht viel.

Sprich mit vertrauenwürdigen Kollegen und holt euch ggf. Hilfe der Gewerkschaft. Der Beitrag ist allemal gut angelegt.

Falls ein Tarifvertrag besteht und du mir mitteilst welcher das ist schau ich gern mal nach ob es Regelungen zu Bereitschaftszeiten gibt.

Viele Grüße,

FAHA

Hallo,

Bereitschaftsdienst muss vertraglich (z. B. durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, dann besteht keine Verpflichtung.

Gruß W.

Hallo,
diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Es kommt zunächst einmal auf den Tarifvertrag an, der dann für Dich gilt, wenn Du Mitglied der Gewerkschaft bist.
Davon abgesehen kann der Arbeitgeber m.E. Bereitschaft anordnen, muss aber für diese Bereitschaftszeit eine Vergütung zahlen. Wann, Wer, Wie oft Bereitschaft leisten muss ist auch eine Frage des ‚billigen Ermessens‘.
Damit es gerecht zugeht, würde man hierfür den Betriebsrat einschalten.
Der wäre für Deine Fragen der richtige Ansprechpartner und dann die zuständige Gewerkschaft.
Viel Erfolg!
Ernesto

Lieber richter-10,

grundsätzlich ist zu sagen, dass Auskünfte mit rechtlichem Hintergrund IMMER unter dem Vorbehalt stehen, dass eine Überprüfung sich am EINZELFALL orientieren wird und nicht genug Informationen vorliegen, um jede Eventualität zu berücksichtigen.

Deshalb GRUNDSÄTZLICH:

  • Ein Bereitschaftsdienst ist nicht verpflichtend, wenn er nicht arbeitsvertraglich geschuldet ist.
    Ist ein Betriebsrat vorhanden, ist die Einführung von Bereitschaftsdiensten mitbestimmungspflichtig. Existiert kein Betriebsrat, so sind die Bereitschaftsdienste nur einzelvertraglich regelbar.

  • Generell hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Dienstplan IM VORAUS, aus dem sich seine konkret geschuldete Arbeitszeit mit Anfangs- und Endzeiten (Dauer und Lage der Arbeitszeit) ergibt.

  • Eine Änderung des einmal erstellten und ausgehängten oder überlassenen Dienstplans ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zulässig.

  • Niemand kann verpflichtet werden, aus dem Frei zu kommen, wenn er nicht möchte.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

picard

Hallo
Wer bestimmt die regeln? Zb das mit Ersatz suchen?
Wann erfährt man von Bereitschaft?
Wie oft?
Wie oft kommt es vor, das man die ersatztätigkeit machen muss.?
Wie oft ist normal Wochenenddienst?

Gibt es Betriebsrat

Ist die allgemeine Lage gut, also kann man Streit anfangen ohne Angst vor arbeitsplatzverlust?

Welche Gewerkschaft ist zuständig?

Hallo richter-10,
ich kann Dir NICHT genau sagen, ob alles richtig ist, aber bitte schau im Text unten:

Liebe/-r Experte/-in,

Ich freue mich wenn sie mir zu folgendem Thema weiterhelfen
können.

Folgender Fall:

Ich arbeite seit 4 Jahren als Callcenter Agent
(Sachbearbeiter) in Oberfranken.
Es gibt zwei Schichten Früh und Spätschicht. Dabei ist
Wochenendarbeit SA + SO vorgesehen. Dafür gibt es
ausgleichstage unter der Woche so dass man nur 5 Tage arbeiten
muss. Soweit alles gut.

Neuerdings wurde in unserem Arbeitsplan bestimmt, dass zwei
Personen Bereitschaft für das Wochenende haben.
Das heißt wenn ein geplanter Mitarbeiter der Frühschicht der
für SA oder SO vorgesehen ist krank wird muss der geplante
Bereitschaftler der Gegenschicht einspringen. Dabei ist es
egal ob der einzuspringende Mitarbeiter sich fürs Wochenende
was vorgenommen hat oder nicht. So kann es passieren, dass ich
am Samstag oder Sonntag kurzfristig einen Anruf bekomme „Hallo
du musst jetzt auf Arbeit kommen dein Kollege ist krank und du
hast im Plan stehen dass du dafür einspringst“ (auch wenn ich
mich dafür gar nicht freiwillig gemeldet habe)

Wochenenddienst ist abgesprochen und wird entsprechend vereinbart, denke ich. Warum soll oder kann diese Bereitschaft nicht auch „besprochen“ werden? Dann gäbe es doch keine Probleme?

Dies ist nämlich auch der Punkt. In unserem Arbeitsvertrag ist
zwar Mehrarbeit geregelt dass Überstunden und so angeordnet
werden können aber über eine Art Bereitschaft dass ich kommen
muss wenn jemand krank wird ist dort nichts vermerkt. Ich habe
ja auch nichts dagegen für jemanden einzuspringen nur dann
möchte ich vorher gefragt werden ob ich mag und kann – Oder
rechtzeitig mind. 3 Tage vorher dazu informiert werden wie es
üblich ist.

Was ich auch noch der Hammer finde ist, dass wenn ich für
Bereitschaft geplant bin und es fällt für das Wochenende einer
aus und ich muss einspringen kann aber nicht z.B. 70er
Geburtstag eines Verwandten dann muss ich mich selbst darum
kümmern dass jemand für mich einspringt?! Kann doch nicht
sein?

Zu erwähnen ist auch, dass wir für das Einspringen der
Bereitschaft einen Bonus von 10 Euro bekommen und privat auf
unserem Handy dann angerufen werden

Daher meine Frage:

Ist eine Bereitschaft Pflicht wenn diese nicht Vertraglich
geregelt ist?

Leider kann ich das nicht sagen :frowning:

Kann ich sagen: „Ich kann am Wochenende nicht arbeiten“ obwohl
ich einfach für eine Bereitschaft eingetragen wurde.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Das weiß ich leider nicht

Bei weiteren Fragen schreibt mich einfach an.

Ich danke Ihnen.

Habt ihr denn einen Betriebsrat?
Alles Gute, frag lieber jemand anderen!
Susanne

Folgender Fall:

Ich arbeite seit 4 Jahren als Callcenter Agent
(Sachbearbeiter) in Oberfranken.
Es gibt zwei Schichten Früh und Spätschicht. Dabei ist
Wochenendarbeit SA + SO vorgesehen. Dafür gibt es
ausgleichstage unter der Woche so dass man nur 5 Tage arbeiten
muss. Soweit alles gut.

Neuerdings wurde in unserem Arbeitsplan bestimmt, dass zwei
Personen Bereitschaft für das Wochenende haben.
Das heißt wenn ein geplanter Mitarbeiter der Frühschicht der
für SA oder SO vorgesehen ist krank wird muss der geplante
Bereitschaftler der Gegenschicht einspringen. Dabei ist es
egal ob der einzuspringende Mitarbeiter sich fürs Wochenende
was vorgenommen hat oder nicht. So kann es passieren, dass ich
am Samstag oder Sonntag kurzfristig einen Anruf bekomme „Hallo
du musst jetzt auf Arbeit kommen dein Kollege ist krank und du
hast im Plan stehen dass du dafür einspringst“ (auch wenn ich
mich dafür gar nicht freiwillig gemeldet habe)

Dies ist nämlich auch der Punkt. In unserem Arbeitsvertrag ist
zwar Mehrarbeit geregelt dass Überstunden und so angeordnet
werden können aber über eine Art Bereitschaft dass ich kommen
muss wenn jemand krank wird ist dort nichts vermerkt. Ich habe
ja auch nichts dagegen für jemanden einzuspringen nur dann
möchte ich vorher gefragt werden ob ich mag und kann – Oder
rechtzeitig mind. 3 Tage vorher dazu informiert werden wie es
üblich ist.

Was ich auch noch der Hammer finde ist, dass wenn ich für
Bereitschaft geplant bin und es fällt für das Wochenende einer
aus und ich muss einspringen kann aber nicht z.B. 70er
Geburtstag eines Verwandten dann muss ich mich selbst darum
kümmern dass jemand für mich einspringt?! Kann doch nicht
sein?

Zu erwähnen ist auch, dass wir für das Einspringen der
Bereitschaft einen Bonus von 10 Euro bekommen und privat auf
unserem Handy dann angerufen werden

Daher meine Frage:

Ist eine Bereitschaft Pflicht wenn diese nicht Vertraglich
geregelt ist?

Kann ich sagen: „Ich kann am Wochenende nicht arbeiten“ obwohl
ich einfach für eine Bereitschaft eingetragen wurde.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Bei weiteren Fragen schreibt mich einfach an.

Ich danke Ihnen.

Hallo, gibt es einen Betriebsrat ist meine erste Frage, denn dieser Sachstand ist mitbestimmungspflichtig nach §87 Betriebsverfassungsgesetz? Dann ist es ganz einfach, euer BR regelt das in eurem Interesse. Wenn ihr keinen habt solltet ihr darüber nachdenken, gerade im Callcenter!

Wenn nicht, wird es sportlich. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich alles mit dir aushandeln, also auch die Form und Ausgestaltung von Bereitschaftsdiensten.

Wenn es aber nicht im Arbeitsvertrag steht, mußt du es auch nicht machen. Soweit die Theorie. In der Praxis kann man sich dieser Angelegenheit kaum verwehren, sonst fliegt man auf die eine oder andere Weise raus.

Das hört sich nicht gut an, ist aber leider Realität.

Das heisst, ich würde dazu raten mit dem AG eine für alle akzeptabel Lösung auszuhandeln. Am besten gehen ein paar Kollegen zum Chef und machen Vorschläge.

WICHTIG: Verhindern könnt ihr es nicht, spätestens wenn ihr es versucht, wird der AG eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag machen. Die musst du dann unterschreiben - oder es lassen und zur ARGE gehen.

Wie gesagt auch ein AG ist an einer Regelung interessiert, aber die Vorschläge sollten von euch kommen, sonst gelten seine!

Du schreibst auch nicht wer der Bestimmer ist, bzw. wer das angeordnet hat…

Bei Fragen gerne fragen

Hallo
also erstmal denke hat ihr keinen Betriebsrat oder Tarifvertrag. Wenn doch gehe zu deinem Betriebsrat der ist hier mitbestimmungfähig oder bei einem Tarifvertrag gehe zur Gewerkschaft die hilft Dir auch weiter. wenn das alles nicht da hier ein paar Worte:

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag Schichtdienste vorgesehen sind, dann wirst du gegen die Bereitschaft nicht machen können, ich denke das diese Bereitschaftspläne für alle gelten. 1. kann der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes befugt die Arbeitezeiten zu regeln, es sei denn in deinem Vertrag sind die Zeiten vermerkt worden.
2. Kannst du bei wichtigen Gründen (Kinderbetreung etc) versuchen den Dienst zu tauschen, ja da musst du dich selbst drum kümmern.
Gruß Elvira

Hallo richter - 10

Tut mitr leid, aber das kann ich abschliesend nicht beantworten.
Das man Sie für eine Bereitschaft einsetzt ohne das mit Ihnen abzusprechen ist meiner Meinung nicht zulässig wenn es nicht in ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder ähnlichem steht.
Bekommen sie dan einen weiteren Tag frei wenn sie „gerufen“ werden so das sie bei 5 Tage die Woche bleiben oder wird dieser Tag dann als Mehrarbeit gerechnet.
Wenn Mehrarbeit anfällt dann ist das immer freiwillig.

mfg
schmittsche

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber durchaus so vorgehen.
zunächst ist die Arbeitsbereitschat von der sogenannten Rufbereitschaft zu unterscheiden. In Ihrem Fall liegt m.E. Rufbereitschaft vor. Diese ist zulässig und kann auch angeordnet werden WENN (und das scheint bei Ihnen nicht gegeben zu sein - die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Heisst: es muss entweder im Arbeitsvertrag / Einzelvereinbarung oder per Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grundlage geschaffen werden. Sofern es einen Betriebsrat gibt uznterliegt dies der Mitbestimmung.

Hallo,
ich war einige Tage in Urlaub, daher erst jetzt meine Antwort!
Zum Thema! Wenn in deinem Arbeitsvetrag keine besondere Regelung bezüglich einer Bereitschaft vermerkt wurde, brauchst du diese auch nicht machen!
Der Bereitschaftsdienst ist freiwillig und sollte auch entsprechent entlohnt werden.

MfG
Bartblume

Hallo,
leider konnte ich nicht eher antworten.
Nach Ihrer Schilderung arbeiten Sie im 2-Schichtbetrieb mit Sa/So - Diensten. Gibt’s einen Betriebsrat? Wenn nichts geregelt ist, gilt Folgendes.

Eine Pflicht zur Ableistung des Bereitschaftsdienstes besteht nur, wenn dies in einer vertraglichen / tariflichen Grundlage o.Ä. vereinbart wurde.
Ist für einen Angestellten rechtswirksam Bereitschaftsdienst im Anschluss an die Regelarbeitszeit angeordnet, kann der Arbeitgeber, wenn über den Ablauf der Regelarbeitszeit hinausgehend noch Arbeit anfällt, den bereits festgelegten Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen. Er ist nicht darauf angewiesen, insoweit Überstunden anzuordnen (Bundesarbeitsgericht 25.04.2007 - 6 AZR 799/06). Überstunden und deren Bezahlung gibt’s nur, wenn über die vertraglich verpflichtete Zeit hinaus Arbeit geleistet wird.

Wenn ich Sie richtig verstehe, ist Ihr Problem nicht, dass Sie in Notfällen (!), d.h. z.B. krankheitsbedingten Ausfällen von eigentlich vorgesehenen Mitarbeitern einspringen müssen, sondern, dass generell Bereitschaftsdienst angeordnet wird? Das würde bedeuten, dass Sie sich des Bereitschaftsdienstes gemäß (erreichbar und ohne Alkohol) verhalten und dann, weil kein Notfall eintritt, nicht gerufen werden.

Dies hat alles mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers zu tun. Dieses Weisungsrecht muss er nach billigem Ermessen (gerecht) ausüben. Er kann also nicht einen Arbeitnehmer, den er nicht leiden kann, dauernd zu Notdiensten verdonnern. Deshalb gibt es bei Ihrem Arbeitszeitmodell (Schicht mit SoSa)die Notwendigkeit, „gerecht“ vorzugehen. Das kann nach meinem Verständnis ein Bereitschaftsdienst dann leisten, wenn jeder Mitarbeiter (reihum) sich für einen möglichen Notfall im Wege der Bereitschaft zur Verfügung stellt. Das muss aber alles rechtzeitig geplant werden, denn eines kann ein Arbeitgeber nicht: Über die Freizeit des Arbeitnehmers verfügen. Und ad hoc schon gar nicht. Deshalb: Wenn kein Betriebsrat gewählt worden ist, setzen Sie sich mit allen betroffenen Kollegen zusammen und einigen Sie sich zunächst untereinander darauf, dass künftig nach einem Bereitschaftsplan verfahren werden soll und besprechen das mit dem Arbeitgeber. Das geht aber alles nur, wenn kein Tarifvertrag zB Anderes bestimmt?
Das wäre auch deshalb klug, weil Sie anderweitig ggflls. eine unrechtmäßige Inanspruchnahme durch plötzliche Weisung durch das Arbeitsgericht für rechtsunwirksam erklären müssen etc. Das alles verlangt nach rechtlicher Begleitung, da Sie das kaum allein schaffen.

Zum Schluss: Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie einen Betriebsrat wählen, dann ist vieles einfacher. Ich könnte Ihnen dann weiterhelfen.

Viel Erfolg und Grüße!

Bereitschaftsdienst muß vertraglich geregelt sein, sonst kann man das nicht von Ihnen verlangen. Wenn Sie es auf freiwilliger Basis machen, müssen Sie gefragt werden und dürfen auch nein sagen können.

Hallo, Rechtsgrundlage für das Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag. Zum Arbeitsvertrag gehören aber auch z.B. Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übungen etc. Erkundige Dich ob oder welche es gibt und gehe mit den Unterlagen zur Gewerkschaft oder einer anderen Rechtsberatung. Einfach ist so etwas ohne Gefährdung des Arbeitsverhältnisses selten zu beantworten. Viele AG lassen sich rechtlich gut beraten und versuchen dann im Graubereich für sich etwas zu Lasten der AN herauszuschlagen. Das sollte man sich nicht bieten lassen. Gruß Malook