Bereitschaft

Hallo!
Ich wurde gerade von meiner Zeitfima informiert das ich heute und morgen am Einsatzort nicht benötigt werde. Solle mich aber in Bereitschaft halten, falls sich das ändert. Darf die freigestellte Zeit vom Zeitkonto abgezogen werden?
Mfg

Was sagt dein Arbeitsvertrag dazu?

Über diesen Punkt steht leider nichst drin. Aber gibt es keine Regelung im Tarifvertrag?

Es gibt sogar gesetzliche Regelungen! Aber es muss natürlich erstmal geklärt werden, ob (zulässige) individualvertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Beim Tarifvertrag stellt sich die Frage, ob der überhaupt anwendbar ist und natürlich Welcher bzw bei Zeitarbeitern sogar Welche, denn es kann sowohl der Tarifvertrag in Bezug des ausleihenden Unternehmens als auch einer der Zeitarbeit zum tragen kommen.

So nebenbei ist auch relevant, welches Land überhaupt betroffen ist. GF ist ein deutschsprachiges Forum.

Also: Lasse dir nicht alles aus der Nase ziehen.

Ger feiß was?

Bei normalen Beschäftigungsverhältnissen sieht es ja so aus:
Wenn ich zur Arbeit eingeteilt bin und am Morgen der Chef sagt: „Ich habe heute keine Arbeit für dich, bleib zu Hause.“, dann ist das SEIN Risiko und ich muss voll bezahlt werden.
Ebenso sind Bereitschaftszeiten eigentlich auch zu bezahlen (das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ja auch schon ein paar Jahre alt).

Andererseits habe ich keine Ahnung, ob es bei Zeitarbeitsverträgen anders geregelt sein darf.

Und wie immer rufe ich @LaAlberca und @Albarracin an - einer von den beiden wird es wissen.

Hallo

Handelt es sich um einen Abrufvertrag?
Falls ja: Der Arbeitgeber muss einem irgendwie 4 Tage vorher bescheid geben, ich denke auch für Absagen (<= unverbindliche Aussage)

Das wäre auf jeden Fall Bereitschaftsdienst, der auch irgendwie bezahlt werden muss (müsste).

Ich denke aber eher, dass das alles ungeklärt ist, und dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer sich nicht auskennt, und dass in der Firma eben so ist. Das Problem: Wenn der Arbeitnehmer sich doch auskennen und auf sein Recht beharren sollte, kriegt er keine Vertragsverlängerung.

D. h. also: Nur was sagen, falls Festvertrag.
Dass sich Arbeitgeber über geltendes Recht hinwegsetzen, scheint in manchen Branchen ziemlich stark verbreitet zu sein.

Du selber wirst sicher besser beurteilen können, ob das in deiner Firma so zutreffen könnte.

Hallo,

danke für die Blumen

aber ich bin da raus.
Normalerweise wäre es Annahmeverzug. Aber die TVen für Zeitarbeit haben ziemlich unübersichtliche Ausnahmeregelungen für die Inanspruchnahme von Zeitkonten bei Arbeitsmangel, da kommt es auf die konkrete Fallgestaltung an - zB auch, wie das hier

zu verstehen ist.

Alberca

Hallo,

auch ich werde mangels Detailkenntnissen und der völlig unzureichenden Fallschilderung nicht antorten.,

&Tschüß
Wolfgang

Folgende Situation: Letzten Freitag wurde uns mitgeteilt das am Montag nicht gearbeitet wird. Am montag rief mich meine ZA an und ich solle in 2 stunden auf Arbeit sein. Nach 15 min sagte Sie wieder ab. Am montag wurde uns dann auch per sms mitgeteilt das es am Dienstag auch keine Schichten geben würde, wir uns aber auf abruf bereithalten sollten. Am Dienstag rief um 7Uhr meine ZA an ich solle sofort auf Arbeit fahren. Hoffe das ist etwas aufschlussreicher. Im AV ist keinerlei Regelung zwecks Bereitschaft getroffen worden. Da steht nur drin das für mich ein Zeitkonto mit dem aus §3.2 MTV IGZ aufgeführten Abwicklungsmodalitäten eingerichtet wird.
Ich hoffe das reicht euch erst einmal soweit. MFG

Hallo,

nein,

es reicht nicht.
Allermindestens braucht es noch die exakte wörtliche Formulierung dieses Sachverhalts.

  • ggfs. unter Anonymisierung von Namen.

Alberca

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Du hast sicherlich recht.

Trotzdem würde ich mal einfach so behaupten, dass sowas nicht korrekt sein kann:

Außer der Montag und der Dienstag waren sowieso bezahlte Arbeitszeit.

Ich hatte genau das befürchtet, als ich von „normalen Beschäftigungsverhältnissen“ schrieb.
Es ist und bleibt wohl eine ganz „besondere“ Branche.

Wozu ein wörtliche Formulierung? Den Sachverhalt habe ich doch erklärt. Was soll man da noch genauer schreiben? Was helfen den da Namen? Meine Frage war außerdem nur ob der Montag mir vom Zeitkonto abgezogen werden darf. Aber danke, habs selber rausgefunden, als ich mir den Tarifvertrag durchgelesen habe.

Weil davon abhängt, ob das ok ist oder nicht.

Wenn du das nicht wissen willst, sondern nur einfach jemanden suchst, der dir Recht gibt - kein Problem:

Du hast recht, dein Arbeitgeber handelt illegal.

Und nun?

Es gibt nicht nur einen. Es ist nicht mal sicher, dass für dich überhaupt einer gilt. Oder ob der eine oder andere Passus in deinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Ist dir das neu?

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Nicht Namen, sondern der Text des Arbeitsvertrages.

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