Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit ?

Hallo,

ich habe da eine Frage. 

Ich kann mich erinnern, das es vor einiger Zeit im gespräch war (und auch gesetzlich geändert wurde ??? ), das Anwesenheitspflicht in Klinik/Feuerwehr etc. gleich als Arbeitszeit gelten sollte.

Und nicht Prozentual zusätzlich bezahlt wird.

Jetzt stellt sich die Frage, wenn man zusätzlich zur Arbeitszeit noch Dienstbereitschaft hat, die aber nur zu 70% bezahlt wird , wie sieht das dort mittlerweile rechtens aus? Muss da stattdessen ein Freizeitausgleich stattfinden, und muss der auch zu 70% erfolgen, oder zu 100% ?

Das ganze gilt für Assistenzpersonal in einer Klinik. 

Lg, Brenna

Hi, da: http://www.hans-gottlob-ruehle.de/arbeitsrechtXXVIII… mal nachlesen.
Es kann also sein, dass das in dem genannten Fall einzel- oder tarifvertraglich so geregelt ist.
Dabei kommt es mit Sicherheit darauf an, wie oft und wie lange der Diensthabende während der Anwesenheitsbereitschaft in Anspruch genommen wird.
MfG ramses90