Hallo,
meine Frage ist. Wie wird der Bereitschaftdienst in NRW laut Rettungsdienst Gesetz geregelt. Da mein Arbeitgeber sagt wir haben von 08:00-18:00H Bereitschaft und müssen in ,45min´´ wenn einer Krank wird auf der Wache sein. Er rechnet den Bereitschaftsdienst (VT Verfügertag) mit 0.0Std. auf meinem Stundenzettel ab. Habe gehört das er das nicht darf und dieser VT als Arbeitszeit gilt. Was ist nun richtig ?
Liebe Grüße
Stephan