Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst NRW

Hallo,

meine Frage ist. Wie wird der Bereitschaftdienst in NRW laut Rettungsdienst Gesetz geregelt. Da mein Arbeitgeber sagt wir haben von 08:00-18:00H Bereitschaft und müssen in ,45min´´ wenn einer Krank wird auf der Wache sein. Er rechnet den Bereitschaftsdienst (VT Verfügertag) mit 0.0Std. auf meinem Stundenzettel ab. Habe gehört das er das nicht darf und dieser VT als Arbeitszeit gilt. Was ist nun richtig ?

Liebe Grüße

Stephan

Sie haben mich als Experten für diese Frage ausgewählt. Ich bin jedoch kein Rechtsanwalt und kann somit Ihre Frage nicht beantworten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft.
Auch könnten Sie im Internet im Arbeitszeitgesetz nachlesen. Viel Erfolg.