Hallo,
hier mal eine Frage für meinen Mann.
Er arbeitet regulär von 7.30- 15.30. Im Moment hat er Rufbereitschaft als Techniker und muß dann nach der regulären Arbeitszeit wieder los, hauptsächlich Nachts…
Heute Nacht musste er 23.30 los und war erst nach 2 Uhr zu Hause, musste um 6 gleich wieder aufstehen um gegen 7.30 anzufangen.
Muß nicht mind. 10 Stunden Pause dazwischen sein? Was ist wenn er 10 Stunden Pause macht, mit der normalen Arbeitszeit? Macht er dann Minusstunden wenn er erst gegen 12 Uhr mittags anfängt und 15.30 wieder Feierabend macht? Oder muß diser Tag voll angerechnet werden? Für diese Firma gibt es keine gültigen Tarifverträge.
Muß nicht mind. 10 Stunden Pause dazwischen sein? Was ist wenn
er 10 Stunden Pause macht, mit der normalen Arbeitszeit? Macht er dann Minusstunden wenn er erst gegen 12 Uhr mittags anfängt und 15.30 wieder Feierabend macht? Oder muß diser Tag voll angerechnet werden? Für diese Firma gibt es keine gültigen Tarifverträge.
Wie bei Juristen üblich: kommt darauf an.
Zwischen zwei Arbeitsschichten liegen nach Arbeitszeitgesetz 11 Stunden. Aber es gibt Ausnahmen: dann kann die Schichtzwischenzeit kleiner sein. Bereitschaft zwischen zwei Schichten ist (fast immer) zulässig. Dann wird die Schichtzeit (meist) der Arbeitszeit des kommenden Tages zugerechnet (heißt hier zB Einsatz von 23:30 bis 2:00 = 2,5 Stunden = Arbeitsbeginn folgender Tag nicht 7:30, sondern 10:00)
Aber: es kommt darauf an: was ist in der Firma üblich, gibt es eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Branche, was steht im Arbeitsvertrag?
Im Streitfall hilft nur: alles zusammenpacken und zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt gehen.
der Zusammenhang läßt sich nicht in ein oder zwei Sätzen klären! Deshalb ist zu empfehlen unter " www.gesetzte-im-internet.de/arbzg/ " nachzschauen; dort findest Du das Arbeitszeitgesetz, welches immer dann Anwendung findet, wenn es keinen Tarifvertrag gibt.
Aus der Formulierung „im Moment“ leite ich ab, daß diese Rufbereitschaft nicht regelmäßig anfällt.
In diesem Falle halte ich die ganze Überlegung - mit Verlaub gesagt - für etwas realitätsfremd. Muß ich denn in solchen Fällen in erster Linie meine Ansprüche als Arbeitnehmer ausforschen??? Dienen solche „Sonderleistungen“ nicht auch dem Zweck die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten. Sonst geht der Kunde vielleicht zu einer Firma, die eine solche Rufbereitschaft als Bestandteil ihres Leistungsspektrums anbietet.
Man sollte hier vordergründig das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehen. Wenn solche Rufbereitschaften öfter und reglmäßig auftreten, sollte man sich mit dem Chef zusammensetzen und nach einer vernünftigen Regelung suchen. Der Chef wird kein Interesse daran haben, daß sein Arbeitnehmer wegen Übermüdung Fehler macht oder einen Unfall erleidet. Dann würde nämlich geprüft, inwieweit er gegen das Arbeitszeitengestez verstoßen hat und dann Haftungsgründe vorliegen.
Im Hinblick darauf, daß lt. dem ArbZG eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vorgesehen ist, von 7.30 - 15.30 Uhr, unter Abzug 1/2 Std. Pause, „nur“ 7,5 Stunden gearbeitet wird, ist zu vermuten, daß die Gesamtarbeitszeit pro Tag in einem Zeitraum von 6 Monaten die 8 Stunden pro Tag evtl. überhaupt nicht überschreitet. Dann ist die gesamte Überlegung ohnehin hinfälltig.
die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Naturlich muß das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden, Arbeitsende bis nächsten Arbeitsbeginn 11 Stunden frei.
Gibt es in diesem Betrieb einen Betriebsrat (BR)? Der BR kann hierzu kompetente Auskünfte zur betrieblichen Regelung geben.
In der Regel werden (Ruf-)Bereitschaften mit einer Betriebsvereinbarung geregelt. Sollte auch hier nichts vorhanden sein, sollte Ihr Mann über den Vorgesetzten unter Beteiligung weiterer Betroffener eine diesbezgl. Regelung anregen.
Hallo Piesel,
so einfach sind die Fragen nicht zu beantworten. Du sagst nichts über den Bereich z.B öffentlicher Dienst u. s. w. aus. Gibt es eine TV? Wie ist die Wöchentliche Arbeitszeit geregelt? Ich kann dir nur empfehlen, den BR einzuschalten. Es gibt hier viele kleine Facetten, die beachtet werden müssen und sprengt den Rahmen dieses Forums.
Hallo,
Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Generell muß zwischen den Arbeitszeiten eine Pause von 11 Stunden liegen dies gilt jedoch für regelmäßige Schichtdienste.
Bereitschaftsdienste werden durch Tarifvertrag - Betriebsvereinbarungen geregelt. Gibt es diese jedoch nicht sollte sich ihr Mann mit dem Betriebsrat, falls vorhanden oder dem Arbeitgeber zusammensetzen um dies zu Beraten. Sollte sich keine Einigung ergeben so müßte er sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
viel Glück
Peter
Die Ruhezeit nach dem bereitschaftseinsatz muss nach Gesetz eingehalten werden, leider gibt es keine Regelung was mit der dadurch ausfallenden Arbeitszeit passiert. Hier könnnte nur eine Betriebsvereinbarung oder eine Verabredung mit dem Chef geben. Ausreden wäre zu klären ob die Verpflichtung zur bereitschaft u
Im Arbeitsvertrag steht, ob sie gesondert vergütet wird usw. Also auch keine einfache Antwort
Ich habe mich an dieses Forum gewandt um „sachkundige“ Antworten zu erhalten! Leute die nur schreiben um möglichst viele Beiträge zusammen zu bekommen brauche ich nicht.
Ich brauche bestimmt keine Aufklärung wie loyal ich meinem Arbeitgeber gegenüber sein muß. Während der AG nur seinen Aktionären loyal gegenüber ist!
Der Arbeitgeber gliedert viele Mitarbeiter in eine Tochtergesellschaft aus. In dieser gelten keine Tarifverträge mehr und auch die Betriebsvereinbarungen sind für diese nicht gültig. Diese Firma ist um keine Namen zu nennen, SEHR groß!
Die tägliche regul. Arbeitszeit wird regelmäßig überschritten! Und die Bereitschaften sind wochenweise von Mo-Mo im 5 Wochenrhytmus.
Es gibt auch einen Betriebsrat, wozu weiss da allerdings auch keiner.
Aber lieben Dank an alle anderen für Ihre Antworten!
Hallo piesel,
soviel ich weiss, müssten die 10 Stunden eingehalten werden. Wie gesagt: „müssten“. Das passiert auch nicht in tarifgebundenen Grossbetrieben, denn wer soll es kontrollieren? Das macht nur derjenige, der Stress mit dem Betriebsrat bekommen hat… In einem tarifungebundenen Betrieb stelle ich mir das Thema relativ schwierig vor. Ich bin allerdings kein Experte in dem Thema. Sorry und viel Erfolg.
Gruss
Wagner