Bereitschaftsdienst ?

Hallo,

wer kennt sich hier aus:

Eine Firma wird mit Alarmanlage überwacht. Für die Zeiten ausserhalb der Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen wurde ein Alarmplan angelegt. Hierrauf sind 2 Mitarbeiter sowie die GF verzeichnet, welche im Alarmfall (Einbruch etc.)nacheinander angerufen werden, falls der Vorgänger nicht da sein sollte. Kann man hier verlangen, dass sich die Mitarbeiter untereinander jeweils absprechen, wer wann wo am Wochenende ist, damit immer jemand erreichbar ist und möglichst die GF nicht angerufen wird ? Ist das nicht ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre ? Es kommt zudem noch dazu, dass falls ein Alarmfall vorliegt der MA untentgeltlich mit Privat-PKW zur Firma fährt und die „Arbeitszeit“ auch nicht vergütet wird. Müsste hier ein Bereitschaftsdienst eingeführt werden ? Oder kann man im vorgenannten Fall als betroffener MA seinen Widerspruch einlegen (Arbeitsvertraglich ist nichts dergleichen geregelt)?

Es wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte !!
Bin schon gespannt auf Eure Meinungen !!
Vielen Dank schonmal

lucielotte

Hallo,

Alarmbereitschaft müssen eigentlich nur Personen leisten, bei denen ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis besteht, denn diese haben in der Regel dann ja auch die Möglichkeit und Befugnis die Alarmanlage ein- und auszuschalten und entsprechende Schlüsselgewalt.

Im Normalfall sind das Personen des mittleren oder gehobenen Managements. Hier stellt sich die Frage nach Vergütung kaum, da dies im Rahmen der überdurchschnittlichen Bezahlung schlichtweg erwartet wird.

Aus dem Posting lese ich jedoch, dass ein eher untergeordneter Angestellter diese Bereitschaft leisten soll. Verstehe ich das richtig? Das würde mich sehr wundern.

Gruß

S.J.

Hallo,

die Mitarbeiterin, welche zuerst angerufen wird, ist untergeordnete Mitarbeieterin, die am nähesten an der Firma wohnt, hat aber das entsprechende Vertrauen sowie auch die Schlüssel. Die zweite Mitarbeiterin ist die Betriebsleiterin. Wie Du bereits sagtest, wird es bei ihr erwartet (muss das vertraglich geregelt sein?) ?? Und die dritte Person ist die GF persönlich. Muss trotzdem eine Absprache erfolgen, wann man am Wochenende wo ist ?? Was ist dann mit spontanen Aktivitäten am Wochenende - kann man dann diese nicht mehr machen ??

Vielen Dank schonmal für die weitere Hilfe

lucielotte

Hallo,

GF persönlich. Muss trotzdem eine Absprache erfolgen, wann man
am Wochenende wo ist ?? Was ist dann mit spontanen Aktivitäten
am Wochenende - kann man dann diese nicht mehr machen ??

natürlich kann man einen Mitarbeiter nicht einfach verpflichten, sich am Wochenende für so etwas bereit zu halten.

Man kann sich natürlich weigern oder eine spezielle Vergütung verlangen.

Gruß

S.J.