Bereitschaftsdienste trotz Erwerbsminderung

Dürfen trotz einer Erwerbsminderung von 80% Bereitschaftsdienste geleistet werden.
diesem Fall an jedem!! Wochende ein Dienst = 24 Stunden und dazu noch unter der Woche ab 16 Uhr Bereitschaft nach 8 Stunden Regelarbeitszeit, damit man auf mindestens 9 Dienste kommt.
Die Bereitschaftsdienste haben Stufe D also eine Auslastung von max 49%.
Müssten da nicht der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber einschreiten? Irgendwie ist das doch nicht so ganz in Ordnung, auf der einen Seite eine Erwerbsminderung durch Krankheit, auf der anderen Seite die meisten Dienste in der Abteilung und somit die meisten Arbeitsstunden der Mitarbeiter.