Hallo,
Der Käufer hat einen Abholtermin bis zum 17.12.04 vereinbart. Er hat diesen Termin auch schriftlich sowie in mehreren Anrufen bestätigt. Der Verkäufer hat, obwohl er mehrere Termine zu diesem Zeitpunkt hatte, den ganzen Tag auf den Käufer gewartet. Gegen 18.00 Uhr hat der Verkäufer den Käufer nochmals wegen des vereinbarten Termins angerufen. Der Käufer wollte zurückrufen, was er nicht getan hatte. Er hält den Verkäufer seit Tagen hin und verlangt nun von ihm, den Artikel bis 30.12.04 bereitzustellen. Der Verkäufer hingegen fühlt sich nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Ware wurde bis zum vereinbarten Termin nicht abgeholt. Da die Ware vor Weihnachten verkauft werden sollte (danach hat der Verkäufer schlechtere Chancen), sieht der Verkäufer auch keine Möglichkeit, noch bis nach Weihnachten auf den vermeintlichen Käufer zu warten. Darf er den Wagen in dieser besonderen Lage weiterverkaufen? Wird ihm die Verkaufsprovision vergütet? Er hatte bei Ebay eine Unstimmigkeit wegen eines nicht verkauften Artikels gemeldet, aber der Käufer hat geantwortet, dass er den Artikel kaufen möchte und ihm mit dem Anwalt gedroht. Normalerweise darf man aber eine Unstimmigkeit bei Ebay bereits nach 7 Tagen beilegen und damit den Artikel weiter verkaufen. Bitte dringend um Hilfe!
Gruß Isolde
