Bereitstellung von Taxis

Hallo,

im Kollegenkreis wurde diskutiert wo es steht das zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sich Taxis vor Vergnügungsstätten bereitstellen dürfen.

Grund der Diskusion ist das die Stadt Köln behauptet das sei frei erfunden. Wir sind aber alle davon überzeugt das so gelenrt zu haben.

Kann mir mal jemand einen Link senden wo das steht.

MfG
Wolli

Hallo Wolli,
eigentlich müsstest Du ja die Taxiordnung Eurer Stadt kennen, aber trotzdem hier ein Link: http://www.derinnenspiegel.de/taxitarife/nordrhein-w….
§ 2 Satz 2 behandelt Dein Problem.
VG
Hermann

Guten Tag, das Papier kenne ich und einiges davon ist von Verwaltungsgerichten für rechtsungültig erklärt worden wie z.B. der Zusatzausweis. Ist das Bereitstellen von Taxen demnach Gemeindesache und nicht in einem Bundes oder Landesgesetz geregelt???

MfG
Wolli

Guten Tag,

Hallo,
nach §47 Abs.3 PBefG kann die Landesregierung die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. Das ist für Köln und etliche andere Städte der Fall.
VG
Hermann