Hallo,
unser Versorger für Trinkwasser verlangt neuerdings einen Bereitstellungspreis für den Wasseranschluss. Gestaffelt nach Jahresverbrauch. Beispiel: bis 400m2 Verbrauch im Jahr ist die Umlage im Monat 9,36 €. Jetzt befinden sich in diesem Haus 4 Eigentumswohnungen. Wie erfolgt die richtige Umlage dieser Kosten auf die Eigentümer? Nach Wohneiheiten, nach Eigentumsanteil oder nach prozentualem Verbrauch des Wassers? Können wir durch Mehrheitsbeschluß eine dieser Möglichkeiten wählen? Gibt es hier einschlägige Erfahrungen oder gar eine Vorgabe?
Danke für jegliche Hilfe.
Hallo!
Verstehe gar nicht,was das für Probleme bereiten soll ?
Wie wird denn bisher das Wasser umgelegt ?
Man muss doch einmal einen Verteilmaßstab gewählt haben.
Wenn es Wasseruhren in den einzelnen Wohneinheiten gibt, dann wird die Jahresrechnung danach umgelegt.
Fertig.
Will man den Bereitstellungspreis extra und anders umlegen ? Warum nur ?
MfG
duck313
Hallo,
da es sich um eine Gebühr für " die Bereitstellung " handelt ,
diese sich aber zusätzlich " am Verbrauch " orientiert und somit in der Höhe variabel ist,
sollte sie auf den Verbrauch umgelegt werden.
Oder noch komplizierter :
Die ersten 400 m³ auf die Wohnungsanzahl umgelegt
und der Rest nach Verbrauch.
Aber die Eigentümer können auch jede Andere Aufteilung beschliessen.
Grüße
Aira92
Hallo
Will man den Bereitstellungspreis extra und anders umlegen ?
Warum nur ?
Vielleicht weil es auch um Umlage auf Mietparteien geht (da im Mietrecht-Brett gepostet) und weil da der BGH immer wieder für Überraschungen sorgt?
http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-erklae…
Wegen dieses BGH-Entscheids und weil man nicht weiss, was den Rotkitteln morgen noch so alles einfällt, sind etliche Abrechnungsunternehmen inzwischen dazu übergegangen dem Vermieter die Umlage der Grundkosten nach verbrauchsunabhängigem Umlageschlüssel zu empfehlen
In diesem Fall, wo die Grundkosten nach Verbrauch gestaffelt sind, dürfte nur Aira92’s Vorschlag unangreifbar sein (wobei ggf Wohnungsanzahl durch Wohnfläche zu ersetzen wäre, wenn der Schlüssel „Wohnungsanzahl“ nicht mietvertraglich festgelegt wäre):
Oder noch komplizierter : Die ersten 400 m³ auf die Wohnungsanzahl umgelegt und der Rest nach Verbrauch.
Und soweit nicht ein Eigentümer als Vermieter eine „böse“ Formulierung in seinem Mietvertrag verwendet hat …
Grüsse Rudi