Hallo,
es geht um folgenden Fall:
Y und Z sind verheiratet und wollen ein Haus kaufen.
Im Juli 2009 haben sie ein Haus gefunden, das sie kaufen möchten.
Soweit wurde alles fertig gemacht, der Vertrag bei der Bank unterschrieben und der Gang zum Notar mit dem Verkäufer stand auch bevor. Beim Notar kam dann raus, dass eine Grundschuld der Eltern des Verkäufers noch gelöscht werden musste, allerdings zog sich das dann ein Jahr hinaus, weil noch eine Unterschrift der Nichte fehlte um die Grundschuld löschen zu lassen. In dieser Zeit fielen dann Bereitstellungszinsen von 4000€ an die jetzt bei der Auszahlung einbehalten wurden. Kann man die dem Verkäufer zu Lasten legen, weil der ein Jahr gebraucht hat um alles fertig zu machen? Im Kaufvertrag wurde diesbezüglich nichts festgehalten?
Danke im Vorraus
Hallo,
Beim Notar kam dann raus, dass eine Grundschuld
der Eltern des Verkäufers noch gelöscht werden musste,
allerdings zog sich das dann ein Jahr hinaus, weil noch eine
Unterschrift der Nichte fehlte um die Grundschuld löschen zu
lassen.
Das muss doch der Notar bei Vertragsunterzeichnung gewusst haben. Hast Du den Kaufpreis vor der Löschung zahlen müssen? Nach meinen Erfahrungen wird erst dann gezahlt wenn die Löschungsbewilligung vorliegt.
In dieser Zeit fielen dann Bereitstellungszinsen von
4000€ an die jetzt bei der Auszahlung einbehalten wurden. Kann
man die dem Verkäufer zu Lasten legen, weil der ein Jahr
gebraucht hat um alles fertig zu machen? Im Kaufvertrag wurde
diesbezüglich nichts festgehalten?
Hier würde ich mal erst den Notar fragen und ggf. einen Rechtsanwalt.
Denke man muss mehr Hintergründe wissen.
Danke im Vorraus