Der Antrag auf Frührente wegen Arbeitsunfähigkeit von meinem Mann wurde von der Rentenversicherung abgewiesen. Zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit war er zu einer Reha, deren Träger die Rentenversicherung war. Dagegen haben wir mit Hilfe des VdK Einspruch eingelegt. Jetzt meine Frage: Wir sind uns nicht sicher, ob wir mit dem VdK die richtige Hilfe haben oder ob wir uns nicht doch einen richtigen Anwalt nehmen sollen. Vor Kurzen waren wir nämlich vorm Sozialgericht, dabei haben wir gegen die Herabsetzung seinem Schwerbehindertengrades geklagt. Die Klage wurde abgwiesen. Vom VdK wurden wir nur durch eine Sozialreferentin vertreten.
Hallo,
eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht sondern nur wegen einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung - das ist ein kleiner aber feiner Unterschied und wenn hier der VDK eingeschaltet ist und diese Tatsache nicht bekannt ist, dann ist der VDK. hier tatsächlich keine Hilfe.
Gruss
Czauderna