Bergbau durch ausländische Firmen

Hallo,

wenn eine polnische Firma in Deutschland Kupfererz abbaut, müssen dann eigentlich später irgendwelche Abgaben auf das abgebaute und ausgeführte Kupfer entrichtet werden?

Gruß,

der Zerschmetterling

Hallo Z.,

insofern ja, als durch den Abbaubetrieb in jedem Fall eine in D steuerpflichtige Betriebsstätte entsteht - unabhängig davon, ob sie eine eigene deutsche Rechtsperson als Filiale (GmbH oder sowas) bekommt, oder als nichtselbständige Zweigniederlassung betrieben wird.

Diese erzielt entweder Erlöse und daraus einen steuerpflichtigen Gewinn (falls sie das gewonnene Kupfer verkauft), oder der Ertrag wird mit geschätzten Verrechnungspreisen bewertet, falls das Kupfer „in der Familie bleibt“ und in Schlesien weiter veredelt wird.

Man kann diesen Gewinn wahrscheinlich durch „fundiert“ aufgeblasene Rückstellungen für Rekultivierung der Abraumhalden, Verfüllen der Schächte usw. am Ende des Abbaus drücken und hat es als sp.z.o.o. wohl auch leichter damit, ohne Rechtsnachfolger liquidiert zu sein, wenn beim deutschen Fiskus jemand draufkommt, dass der Rest dieser Rückstellungen nie aufgelöst worden ist, aber das ist alles (vergleichsweise) Kleinkram.

Der Vorteil für Unternehmen aus Polen dürfte wohl eher sein, dass es fast unmöglich ist, bei entsprechenden Subunternehmerketten und Entsendungsmodellen die Einhaltung irgendwelcher Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu kontrollieren.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Ob ausländisch oder nicht, meines Erachtens fällt immer eine Förderabgabe von 10 % auf den durchschnittlichen Marktwert des Bodenschatzes an.

http://www.foes.de/pdf/Eckpunktepapier_Foerderabgabe.pdf

MfG
duck313

Servus,

aus dem verlinkten Text geht hervor, dass diese Förderabgabe nicht immer, sondern im Gegenteil eher nicht anfällt. Wenn in Sachsen-Anhalt geschürft wird, fällt keine Förderabgabe an; in Sachsen dürfte es genügen, wenn man sich rechtzeitig vorher an die Landesregierung wendet.

Schöne Grüße

MM